Bei der vierten Revision der „Schwarzen Liste“ von Flugunternehmen, denen der Betrieb aus Sicherheitsgründen teilweise oder ganz in der Europäischen Union untersagt wird, wurden erstmals Fluglinien eines EU-Landes zitiert. Auf Anraten der EU-Kommission hat Bulgarien daraufhin selbst beschlossen, die Zulassungen für Air Sofia, Bright Aviation Services, Scorpion Air und Vega Airlines zurückzunehmen, für Air Scorpio auszusetzen und den Betrieb von Heli Air Services in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen und der Schweiz zu untersagen. Auch Russland und die Republik Moldavien haben präventive Sicherheitsmaßnahmen durch ihre nationalen Zivilluftfahrtbehörden nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission ergriffen und damit eine Eintragung vermieden. Russland beschloss, den Betrieb von vier lokalen Luftfahrtunternehmen (Kuban Airlines, Yakutia Airlines, Airlines 400 und Kavminvodyavia) zu untersagen, Moldawien zog die Zulassungen für acht Luftfrachtunternehmen (Valan International Cargo Charter, Pecotox Air, Jet Line International, Jet Stream, Aeroportul International Marculesti, Aeronord Group, Grixona und Tiramavia) zurück, da sie keiner geeigneten Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sind. In der aktualisierten Fassung der Liste untersagt die EU-Kommission neuerdings Europa-Flüge aller 51 in Indonesien zugelassenen Luftfahrtunternehmen sowie der TAAG Angola Airlines. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot sieht in der „Schwarzen Liste“ denn auch ein nützliches Instrument nicht nur zur Verbannung unsicherer Luftfahrtunternehmen aus der EU und zur weltweiten Information von Fluggästen, sondern auch als Präventivmaßnahme, die nationale Luftfahrtunternehmen und Zivilluftfahrtbehörden dazu anhält, selbst Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Die neue Liste kann über die Website der Kommission (http://air-ban.europa.eu) abgerufen werden.
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