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EU-Kommission nimmt Lieferwagen ab 2014 in die Umweltpflicht

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Das durchschnittliche CO2-Emissionsniveau neuer Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (2610 kg Leergewicht) soll in der EU zwischen 2014 und 2016 auf durchschnittlich 175 g CO2 pro Kilometer gesenkt werden. Derzeit liegen die durchschnittlichen Emissionen von Neufahrzeugen dieser Fahrzeugklasse bei 203 g CO2/km. Bis 2020 ist eine Reduzierung der Flottenemissionen auf 135 g CO2/km vorgesehen Die von EUUmweltkommissar Stavros Dimas am 28. Oktober vorgeschlagene CO2-Begrenzung für leichte Nutzfahrzeuge folgt der bereits verabschiedeten Pkw-Regulierung. Die Emissionsobergrenzen werden mit einer Grenzwertkurve je nach dem Gewicht des Fahrzeugs festgesetzt. Die Hersteller müssen dafür sorgen, dass die durchschnittlichen Emissionen der ab 2014 in der EU zugelassenen Fahrzeuge darunter liegen. Um den Herstellern mehr Zeit zur Erreichung dieses Ziels einzuräumen, werden im ersten Jahr nur 75 Prozent der Flotte berücksichtigt, im Jahr 2015 steigt dieser Anteil auf 80 Prozent und ab 2016 muss die gesamte Flotte den Durchschnittswert einhalten. Die Hersteller können weiterhin Fahrzeuge bauen, deren Emissionen über der Grenzwertkurve liegen, vorausgesetzt, sie werden durch unter der Kurve liegende Fahrzeuge ausgeglichen. Liegt der Emissionsdurchschnitt über der Grenzwertkurve, wird eine Abgabe wegen Emissionsüberschreitung erhoben. Wie bereits in der Emissionsverordnung für Pkw vorgesehen, können sich Hersteller jedoch zu "Emissionsgemeinschaften" zusammenschließen, um die Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen gemeinsam zu erfüllen. Die Höhe der Bußgelder bei Überschreitung ist progressiv gestaffelt: Bis 2018 beträgt die Abgabe pro Fahrzeug 5 Euro für das erste g/km über der Kurve, 15 EUR für das zweite, 25 EUR für das dritte und 120 EUR für jedes weitere g/km über der Grenzwertkurve. Ab 2019 soll bereits das erste g/km 120 EUR je Fahrzeug kosten. Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgastplätzen sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Für Dimas stellt der Gesetzesvorschlag nicht nur einen unumgänglichen Beitrag zum Klimaschutz dar, sondern setzt Anreize für die Hersteller, in zukunftsweisende "Low-Carbon"-Technologien zu investieren. Die Kommission rechnet mit Mehrkosten von 1100 Euro pro Fahrzeug, die jedoch durch Kraftstoff-Einsparungen von durchschnittlich 2000 Euro wett gemacht würden.

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