EU-Rat und -Parlament konnten sich nach monatelangem Ringen auf einen Kompromissentwurf zur Roaming-Verordnung der europäischen Kommission einigen. Die Brüsseler Konsumentenschützer wollen damit den ungerechtfertigt hohen Gesprächsgebühren im Ausland ein Ende setzen. „Es war nicht leicht, die stark auseinanderdriftenden Interessen der Mitgliedstaaten zu bündeln und in einem ausgewogenen Kompromiss zusammenzuführen," berichtete der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, der die Verhandlungen in seiner Funktion als Ratsvorsitzender leitete. Der Verbraucherschutztarif, der in Zukunft „Eurotarif" heißen soll, wird im ersten Jahr für ausgehende Gespräche 0,49 Euro und für eingehende Gespräche 0,24 Euro betragen. Diese Preisobergrenze wird in den beiden folgenden Jahren automatisch auf 46 und 43 Cent bzw. 22 und 19 Cent absinken. Sollte das EU-Parlamentsplenum am 24.5. dem Kompromiss zustimmen, dann sieht Glos noch eine Chance, dass die Verordnung vor den Sommerferien in Kraft tritt. Alle Handy-Kunden müssen nach Inkrafttreten der Verordnung von den Telekombetreiberfirmen binnen drei Monaten über die neuen Roaminggebühren informiert werden. Kunden mit einem Normalvertrag werden automatisch auf das neue Tarifsystem umgestellt, während die Verträge von Kunden mit Spezial-Konditionen unverändert bleiben. Die Laufzeit der EU-Regelung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. ARCD
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