Über das Ziel hinaus geschossen ist die EU-Kommission nach Überzeugung des EU-Parlaments mit ihrem Vorschlag, den Einsatz von Ganzkörper-Scannern neben den bislang üblichen Sicherheitsportalen in Flughäfen zuzulassen. Die Aufnahmen, auf denen der jeweilige Flugpassagier schematisch nackt zu erkennen ist, sollen zur Auffindung von Plastiksprengstoff oder Keramikmessern dienen. Auch wenn der Vorschlag auf Freiwilligkeit setzt und keinem Flughafen ein Einsatz vorgeschrieben werden soll: Dem Gros der EU-Parlamentarier geht diese "virtuelle Leibesvisitation" entschieden zu weit. Der Eingriff in die Privatsphäre stehe in keinem Verhältnis zum erwünschten Sicherheits- oder Zeitgewinn. Die Abgeordneten forderten die EU-Kommission daher auf, eine Folgenabschätzung hinsichtlich der Grundrechte durchzuführen, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die EUGrundrechteagentur zu konsultieren und eine wissenschaftliche und medizinische Bewertung der möglichen Auswirkungen solcher Technologien auf die Gesundheit durchzuführen.
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