Kann das Busunternehmen keine Alternative zur Verfügung stellen, sollen dem Kunden sogar 50 % des Fahrpreises zusätzlich als Entschädigung zugestanden werden. Personen mit eingeschränkter Mobilität darf die Beförderung nicht verweigert werden, für entsprechende Hilfe beim Aus- und Einsteigen ist zu sorgen. "Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte mit Begleithunden oder Menschen, die auf andere Barrieren stießen, hatten oft große Schwierigkeiten, diese Verkehrsmittel zu benutzen", begründete der grüne EU-Parlamentarier Michael Cramer die erweiterten Pflichten für Bus- und Schiffsunternehmen. Für Schiffe sollen vergleichbare Regeln gelten; allerdings ist noch nicht ausdiskutiert, inwieweit Entschädigungszahlungen bei Verspätungen tatsächlich den Schiffsbetreibern anzulasten sind. Jarzembowski sieht hier noch Prüfungsbedarf: "So kann etwa ein Schiffseigner nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es in manchen Häfen Defizite bei der Infrastruktur gibt."
EU-Parlament will Fahrgastrechte auch für Bus und Schiff
Kann das Busunternehmen keine Alternative zur Verfügung stellen, sollen dem Kunden sogar 50 % des Fahrpreises zusätzlich als Entschädigung zugestanden werden. Personen mit eingeschränkter Mobilität darf die Beförderung nicht verweigert werden, für entsprechende Hilfe beim Aus- und Einsteigen ist zu sorgen. "Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte mit Begleithunden oder Menschen, die auf andere Barrieren stießen, hatten oft große Schwierigkeiten, diese Verkehrsmittel zu benutzen", begründete der grüne EU-Parlamentarier Michael Cramer die erweiterten Pflichten für Bus- und Schiffsunternehmen. Für Schiffe sollen vergleichbare Regeln gelten; allerdings ist noch nicht ausdiskutiert, inwieweit Entschädigungszahlungen bei Verspätungen tatsächlich den Schiffsbetreibern anzulasten sind. Jarzembowski sieht hier noch Prüfungsbedarf: "So kann etwa ein Schiffseigner nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es in manchen Häfen Defizite bei der Infrastruktur gibt."