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EU senkt erneut Preisniveau für Mobiltelefonnutzung im Ausland ab Juli 2009

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Die Novellierung der Roaming-Verordnung von 2007 soll noch vor Abschluss der Legislaturperiode von EU-Rat und -Parlament verabschiedet werden. Die EUInstitutionen haben sich hinter verschlossenen Türen auf niedrigere Preise für Handy-Anrufe in und aus dem Ausland sowie auf eine Höchstmarke für den Versand von SMS einigen können.

Demnach dürfen ab Juli 2009 Mobiltelefonate, die von einem EU-Land in ein anderes gehen, nicht teuerer als 43 Cent pro Minute (exklusive Mehrwertsteuer) sein. Der derzeitige Preis beträgt maximal 46 Cent pro Minute. Diese Grenze sollte ab Juli 2010 auf 39 Cent pro Minute und ab Juli 2011 auf 35 Cent gesenkt werden. Für die ersten 30 Sekunden darf ein Pauschalpreis verrechnet werden, danach ist sekundenweise abzurechnen. Die Obergrenze für SMS-Nachrichten wurde auf maximal 11 Cent festgelegt. Der Empfang von Gesprächen darf ab Juli 2011 nur noch höchstens 11 Cent kosten, derzeit gelten noch 22 Cent. Überraschende "Rekordrechnungen" aufgrund der Nutzung mobiler Internetdienstleistungen im Urlaub (sog. "Daten-Roaming") sollen ab Sommer 2010 der Vergangenheit angehören. Die neue Richtlinie setzt ein Maximum von 50 Euro pro Monat für Daten-Roaming fest (ohne Mehrwertsteuer).

Sobald ein Kunde 80 Prozent dieses Maximums erreicht hat, wird der Anbieter eine Warnung schicken. Sollte der Nutzer nicht antworten, muss der Anbieter den Dienst unverzüglich sperren, sobald die Obergrenze erreicht ist. Die EU-Kommission hatte die Telekom-Anbieter jahrlang aufgefordert, freiwillig die überhöhten Preise bei grenzüberschreitender Nutzung des Handys auf ein annehmbares Niveau zu senken und ihren Kunden eine transparente Abrechung zu schicken bzw. sie vorab über die Tarife zu informieren. Geschehen ist dies allerdings erst im Juli 2007, nachdem die EU-Institutionen eine erste Verordnung zur Festschreibung von Höchstpreisen für Telefongespräche auf den Weg gebracht hatten. Die revidierte Verordnung muss nun formal von Parlament und Rat abgesegnet werden - angesichts der nahenden EU-Wahlen wird dieses "Wahlzuckerl" aber zweifelsohne schnell auf den Weg gebracht.

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