Der Gesetzesvorschlag der europäischen Kommission zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsvergehen in Europa konnte keine Mehrheit im EUMinisterrat finden. Zunächst sollten nur vier für die Verkehrssicherheit besonders relevante Verstöße europaweit geahndet werden können: Geschwindigkeitsübertretungen, Überfahren einer roten Ampel, Alkohol am Steuer und Fahren ohne Gurt. Die Debatte beim Verkehrsministertreffen am 9. Oktober zeigte, dass sich zwar alle Länder zur Notwendigkeit bekennen, Verkehrsdelikte im EU-Ausland nicht ungesühnt zu lassen. Über das "Wie" der Exekution von Sanktionen herrschen jedoch getrennte Auffassungen. Deutschland und einige andere Mitgliedsländer wollen an dem bisherigen Prinzip verstärkter Zusammenarbeit der Straßenaufsichts- und Justizbehörden auf bilateraler Ebene nicht rütteln. Vor allem die Einrichtung eines elektronischen EU-Registers, über das Fahrer in allen Ländern automatisch ausgeforscht und zur Kasse gebeten werden können, stößt auf Widerstand. Jeder Staat habe das Recht und die Pflicht, seine Bürger gegen etwaige Willkürlichkeiten zu schützen. Auch im EU-Parlamentsplenum sind kritische Stimmen laut geworden, die eine vorangehende stärkere Harmonisierung der Bußgeldkataloge fordern. Eine endgültige Entscheidung wurde auf das nächste Treffen der 27 Verkehrsminister im Dezember verschoben. Das Parlamentsplenum wird über den Vorschlag im November abstimmen.
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EU-Verkehrsminister vertagen Entscheidung über grenzüberschreitende Sanktionen für Verkehrssünder
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