Nachfragen des ARCD bei der Kommission zufolge könnte der für alle EULänder einheitliche Vorschlag frühestens zum Jahresende auf dem Tisch liegen. Bis dato gelten in diesem Bereich nur bilaterale Abkommen. Besonders problematisch gestaltet sich im Zuge einer europaweiten Regelung die Frage des Datenaustausches zwischen nationalstaatlichen Zulassungsbehörden sowie die Wahrung des Gleichheitsprinzips aufgrund der in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich kombinierten Strafen (Bußgeld und Punkte). Die Arbeit der EU-Kommission wird zusätzlich durch die Tatsache erschwert, dass sie über keine vergleichbaren Daten über Delikte oder Unfälle verfügt, die Autofahrer in anderen EU-Ländern verursachen.
EU-weite Ahndung von Verkehrssündern lässt auf sich warten
Nachfragen des ARCD bei der Kommission zufolge könnte der für alle EULänder einheitliche Vorschlag frühestens zum Jahresende auf dem Tisch liegen. Bis dato gelten in diesem Bereich nur bilaterale Abkommen. Besonders problematisch gestaltet sich im Zuge einer europaweiten Regelung die Frage des Datenaustausches zwischen nationalstaatlichen Zulassungsbehörden sowie die Wahrung des Gleichheitsprinzips aufgrund der in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich kombinierten Strafen (Bußgeld und Punkte). Die Arbeit der EU-Kommission wird zusätzlich durch die Tatsache erschwert, dass sie über keine vergleichbaren Daten über Delikte oder Unfälle verfügt, die Autofahrer in anderen EU-Ländern verursachen.