Auf Anfrage des ARCD bestätigte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot, dass der Individualverkehr in der zukünftigen EU-Richtlinie zur Belastung von Verkehrsträgern mit den "wahren" externen Verkehrskosten nicht zur Kasse gebeten wird. In erster Linie müsse Kostenwahrheit für den Gütertransport auf der Straße gelten. Trotz Kritik aus dem EU-Parlament und seitens der Spediteurs-Verbände will Barrot an seinem Plan festhalten, im Juni ein Kalkulationsmodell zur Einbeziehung externer Kosten allein für den Straßengüterverkehr vorzulegen. "Wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen, müssen wir dort anfangen, wo die größten Schäden entstehen. Alle anderen Verkehrsträger kommen später an die Reihe." Parallel zur Erarbeitung einer höheren Maut-Obergrenze für Lkw, so Barrot, arbeite die Kommission im Bereich der Bahnen auf eine Lärmreduktion hin und versuche im Luftverkehr ein Emissionshandelsschema durchzusetzen sowie unnötige Flugmeilen durch besseres Luftraummanagement zu vermeiden. Auch bei Binnenschiffen wird der Schwefelgehalt im Treibstoff gesetzlich gesenkt. Laut Arbeitsdokumenten der EU-Kommission betragen die externen Kosten (Luft- und Umweltverschmutzung, Lärm, Unfallfolgen, Staus und Flächenverwendung) für Lkw zwischen 0,20 und 1,07 Euro pro km. Bei Pkw belaufen sich diese Kosten auf 0,04 bis 0,38 Euro pro km. Die Kosten variieren je nach geographischer Zone(Stadt oder Land), Tageszeit und Motortypus.
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