- Gewicht von Träger und Fahrrädern darf Dach- bzw. Stützlast nicht überschreiten
- Zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht beachten
- Träger keinesfalls überladen
- Vor dem Transport abnehmbare Gegenstände entfernen
- Regelungen im In- und Ausland beachten
5,2 Millionen Bundesbürger haben laut Travelbike-Radreiseanalyse 2017 des ADFC im vergangenen Jahr einen Radurlaub unternommen. Das sind 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Wer sein Fahrrad hierfür oder aus einem anderen Grund mit dem Auto transportieren möchte, muss sich für eine Transportart entscheiden: entweder auf dem Dach, im Innenraum oder am Heck. Welche die jeweils beste ist, hängt von Fahrzeug, Fahrrad und den eigenen Vorlieben ab. „Wichtig ist, dass Trägersystem und Auto zusammenpassen“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Außerdem gilt: Sowohl Fahrräder als auch Träger dürfen zusammengerechnet die vom Fahrzeughersteller erlaubte Dach- oder Stützlast sowie die mögliche Zuladung des Pkw nicht überschreiten. „Die Angaben hierzu stehen in der Fahrzeug-Betriebsanleitung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil eins“, erklärt Harrer. Beim Transport der immer beliebter werdenden und im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern schwereren Pedelecs muss man außerdem besonders darauf achten, dass der Träger für dieses Mehrgewicht zugelassen ist. Wer ein Fahrzeug mit ausreichend Platz besitzt und sein Fahrrad im Innenraum transportieren möchte, muss das Velo zumindest mit Gurten an Ösen, die meist im Gepäckraum vorhanden sind, verzurren. „Beim Bremsen könnte es den Insassen sonst um die Ohren fliegen“, warnt Harrer.
Wichtige Vorbereitungen
Vor der Fahrt werden abnehmbare Gegenstände wie Kindersitz, Körbe und Taschen, lose Tachos, Lampen und Luftpumpen entfernt. Andernfalls könnten sie sich während der Fahrt lösen oder Schäden am Fahrzeug verursachen. „Pedelec-Besitzer sollten außerdem, wenn möglich, den Akku abnehmen, damit dieser vor Beschädigungen geschützt ist“, sagt Harrer. Damit alles fest sitzt, montiert man den Träger und die Räder am besten bei trockenem Wetter und überprüft die Befestigungen unterwegs regelmäßig.
Verändertes Fahrverhalten
Die Ladung auf dem Dach oder am Heck verändert neben einem teils erheblichen Kraftstoffmehrverbrauch das Fahr-, Brems- und Seitenwindverhalten deutlich. Mäßige Geschwindigkeit ist deshalb unabdingbar: Ist keine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben, nicht schneller als 120 km/h fahren! Außerdem können sich durch die Ladung die Abmessungen des Fahrzeugs verändern. Deshalb ist an engen Stellen oder eingeschränkten Durchfahrtshöhen besondere Vorsicht geboten.
Rechtliche Vorschriften für Deutschland und andere Länder
Beim Fahrradtransport auf einem Träger auf der Anhängekupplung oder einem tiefliegenden, das Kennzeichen verdeckenden Heckträger muss ein Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden, wie in §10, Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist. „Vor der Fahrt ins Ausland müssen sich Urlauber unbedingt über die dort geltenden Vorschriften informieren“, sagt Harrer. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung bespielsweise mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.