Die schlechte Nachricht: Bei den Transportern gibt es die Prämie nicht rückwirkend, sondern erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Nach Ankündigung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrförderung (BAFA) sei damit "Mitte Mai" zu rechnen. Diese Förderanträge können ab dem 1. Juni bei der BAFA gestellt werden. Die Frist endet wie bei den Pkw und Wohnwagen am Jahresende. Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland verweist darauf, dass die leichten Lkw erst frühestens einen Tag nach der Verkündigung nachgerüstet werden dürfen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Der Club erinnert in diesem Zusammenhang an ein Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: II R 17/08): In dem Streitfall war ein fabrikneues Fahrzeug in einer Werkstatt mit einem Filter nachgerüstet und dann erstmals zugelassen worden. Der Bundesfinanzhof verwies auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), das die Förderung von einer "nachträglichen Verbesserung" abhängig macht. Sie gelte nur bei einem bereits für den Verkehr zugelassenen Fahrzeug, und dies sei in der vorliegenden Causa nicht gegeben. Förderanträge können generell nur online über die Internetseite www.bafa.de der Bundesanstalt eingereicht werden. Davor muss die Nachrüstung von einem Einbaubetrieb bescheinigt und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Wirtschaftsverbände und Handwerkskammern kritisieren, dass insbesondere Kleinunternehmer bei der Abwrackprämie leer ausgehen, weil sie, wie zum Beispiel in Hannover und Berlin, wegen der drohenden Einfahrverbote in Umweltzonen ihre Fahrzeuge schon früher nachrüsten ließen. Sie hätten praktisch die Entwicklungskosten der Filterhersteller über die hohen Nachrüstkosten finanziert. Zum anderen würden sie bestraft, dass sie frühzeitig in moderne, umweltfreundliche Fuhrparks investiert haben, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von IHK und Handwerkskammer.