Via E-Mail an passengersrights@ec.europa.eu kann sich jeder über die konkrete Rechtslage individuell erkundigen. "Gemeinschaftsregeln für Flugpassagiere müssen rigoros angewendet werden", meinte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani in einer Presseaussendung. "Die Europäische Kommission will auf diesem Weg allen Interessenten mit genauen Informationen helfen, zu ihrem Recht zu kommen." Grundsätzlich sind Beschwerden bei der betroffenen Fluglinie oder dem Reiseveranstalter einzubringen. Sollte das nichts fruchten, ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig für die Klärung strittiger Fälle zuständig (Tel. : +49 (531) 2355-100 oder per E-Mail: fluggastrechte@lba.de). ARCD
Fluggastrechte: EU-Kommission richtet Help-Desk ein
Via E-Mail an passengersrights@ec.europa.eu kann sich jeder über die konkrete Rechtslage individuell erkundigen. "Gemeinschaftsregeln für Flugpassagiere müssen rigoros angewendet werden", meinte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani in einer Presseaussendung. "Die Europäische Kommission will auf diesem Weg allen Interessenten mit genauen Informationen helfen, zu ihrem Recht zu kommen." Grundsätzlich sind Beschwerden bei der betroffenen Fluglinie oder dem Reiseveranstalter einzubringen. Sollte das nichts fruchten, ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig für die Klärung strittiger Fälle zuständig (Tel. : +49 (531) 2355-100 oder per E-Mail: fluggastrechte@lba.de). ARCD