Das jüngste Anti-Terror-Maßnahmenpaket der europäischen Kommission enthält den Vorschlag einer Fluggast-Datenerfassung nach US-Vorbild. Bei Flügen aus oder in die EU müssen demnach 19 Angaben pro Flugpassagier verpflichtend registriert und spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt von den Fluggesellschaften staatlichen Kontrollbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die PRN(Passenger Name Record)-Daten umfassen neben Namen und Reservierungsangaben auch Adresse, Telefonnummer, Reiseziel sowie Nummer der Kreditkarte, die beim Ticketkauf verwendet wurde. Entgegen den Vorstellungen einiger EU-Parlamentarier der EVP-Fraktion, die eine zentrale EU-Datei für die effizienteste und sicherste Lösung hielten, bleibt die EU-Kommission bei ihrem Vorschlag, dass die Daten auf nationaler Ebene von einer behördlichen "Passenger Information Unit" gesammelt, mindestens fünf Jahre gespeichert und wenn nötig, Behörden anderer Länder zu Zwecken der Terrorfahndung zur Verfügung gestellt werden. Angaben, die Rückschlüsse auf Religion, politische oder ethnische Zugehörigkeit zulassen, dürfen nicht erscheinen. Für die Grüne Fraktion im EU-Parlament steht der Vorschlag der Kommission "im Widerspruch zum europäischen Selbstverständnis von Datenschutz und Privatsphäre." Der federführende EUKommissar Franco Frattini (Justiz und Inneres) hielt Kritikern entgegen, dass Terror der Feind der Freiheit sei, nicht die Maßnahmen gegen Terror. "Mit der Planung und Vorbereitung von Terroranschlägen sind auch Flugreisen verbunden", erklärte Frattini. So flögen etwa Mitglieder radikaler Gruppen zu Treffen oder Trainingslagern ins Ausland. Die Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden in der EU, im Voraus auf Fluggastdaten zuzugreifen und sie auszuwerten, trage maßgeblich dazu bei, Reisen mit terroristischem Hintergrund zu erkennen und Terrorpläne zu vereiteln.
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