Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 53241

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Auto- und Reiseclub Deutschland +49 9841 409182

Führerschein: Wohnsitz muss laut EuGH-Urteil im Aussteller-Land sein

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Bad Windsheim (ARCD) - Deutsche Staatsbürger, die in Besitz eines tschechischen Führerscheins waren, sind beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit ihrer gemeinsamen Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden abgeblitzt.Allerdings nicht aus den Gründen, die sie geltend gemacht hatten. Der EuGH hat am 26. Juni entschieden, dass Deutschland zwar grundsätzlich in der Tschechischen Republik und nach tschechischer Gesetzgebung ausgestellte Führerscheine "ohne jede vorherige Formalität" anerkennen muss, die deutschen Staatsangehörigen nach Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind. Dies gelte auch, wenn in Tschechien nicht dieselben Anforderungen wie in Deutschland (etwa in Bezug auf eine ärztliche Untersuchung) erfüllt werden müssen. Die Anerkennung dieser Führerscheine kann jedoch verweigert werden, wenn die Sperrfrist in Deutschland zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht abgelaufen ist oder diese Personen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten. Es obliegt jedoch ausschließlich dem Aussteller-Land, das Kriterium des Wohnsitzes zum Zeitpunkt des Erwerbs zu prüfen. "Soweit in den vorliegenden Rechtssachen nicht anhand der von den deutschen Behörden stammenden Informationen, sondern auf der Grundlage von Angaben in den tschechischen Führerscheinen selbst oder anderen von der Tschechischen Republik herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht erfüllt war, kann Deutschland es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus den fraglichen tschechischen Führerscheinen ergibt." Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das für ihn das
"Ende des Führerscheintourismus" bestätigt. Das vom EuGH angemahnte Wohnsitzkriterium müsse aber streng angewandt werden, um eventuelle Schlupflöcher zu stopfen, mahnte Ferber an
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.