Darauf entzog ihm die Stadt Ludwigshafen die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteabrechnung sei fehlerhaft, weil das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne. Das Gericht sah dies anders und hielt die Entziehung der Fahrerlaubnis für rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Prüfung der im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit wie im vorliegenden Fall sei rechtens, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde.
Führerscheinentzug kann auch Falschparker treffen
Darauf entzog ihm die Stadt Ludwigshafen die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteabrechnung sei fehlerhaft, weil das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne. Das Gericht sah dies anders und hielt die Entziehung der Fahrerlaubnis für rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Prüfung der im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit wie im vorliegenden Fall sei rechtens, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde.