pätestens ab 1. Januar 2009 soll es einfacher werden, bei grenzüberschreitenden Forderungen von bis zu 2000 Euro zu seinem Recht zu kommen. Ein Beschluss der EU-Justizminister hat den Weg für ein EU-weit standardisiertes Schnell-Verfahren geebnet, das vor allen Gerichten der EU-Mitgliedsstaaten (ausgenommen Dänemark) Anwendung finden wird. „Egal, ob es sich um die Abwicklung eines geringfügigen Blechschadens aus einem Verkehrsunfall in der EU handelt oder darum, einen Fehlkauf beim Urlaubs-Shopping rückgängig zu machen - Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen sollen europaweit ihr Recht bekommen," freute sich die derzeitige EU-Justizratsvorsitzende, Bundesministerin Brigitte Zypries, über die erzielte Einigung. Zur Einleitung des Verfahrens steht dem Kläger ein standardisiertes Formular zur Verfügung, die Parteien müssen sich nicht mehr durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass der unterlegenen Partei keine unnötigen Kosten auferlegt werden, um unangemessenen finanziellen Forderungen vorzubeugen. Für Rechtsstreitigkeiten innerhalb Deutschlands gilt das Verfahren nicht. Aber auch bei grenzüberschreitenden Fällen kann der Kläger künftig wählen, ob er das neue Verfahren oder das bewährte deutsche Zivilverfahren nutzen will. Die neue Verordnung ermöglicht ab 2009 auch die Durchsetzung streitiger Forderungen (bis zu 2.000 Euro). Die Vollstreckung wird ebenfalls einfacher: Das bislang notwendige komplizierte Vollstreckbarerklärungsverfahren ist abgeschafft. ARCD
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