Rund 953 000 Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften hat das Bundesamt für Güterverkehr seit dem Jahr 2000 registriert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag hervor. Betroffen seien vor allem Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen, wenn sie im gewerblichen Einsatz Güter befördern. Ob ein Fahrzeug unter die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften falle, hänge auch vom konkreten Einsatz des Kfz ab, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Für den Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) bedeutet die hohe Zahl eine latente Gefahr für die Verkehrssicherheit. Der Club fordert das Bundesamt auf, Anzahl und Dichte seiner Kontrollen noch weiter zu erhöhen. Niemand könne derzeit zuverlässig einschätzen, wie hoch die Dunkelziffer ist. Eine der Ursachen für die Verstöße sieht der ARCD auch in der Vielzahl der geltenden Rechtsvorschriften für das angestellte Fahrpersonal. Laut Bundesamt für den Güterverkehr regeln derzeit mindestens zehn verschiedene Verordnungen, Gesetze und EU-Übereinkommen den Einsatz des Fahrpersonals auf der Straße. Mit ihnen sollen Verstöße bei der Benutzung des Kontrollgerätes, der Einhaltung von arbeitsfreien Tagen und von Lenk- und Ruhezeiten, die fehlende Grundqualifikation und eine nicht ordnungsgemäße Weiterbildung der Fahrer geahndet werden. Brüsseler und Berliner Bürokraten sei es laut ARCD gelungen, ein unübersichtliches und sich zum Teil widersprechendes Netz von Vorschriften zu stricken. Eigentlich bräuchte jeder Fahrer, so das Resümee des Clubs, auf dem Beifahrersitz einen versierten Fachjuristen, der die vielen Vorschriften kennt und sie den Fahrern in die Praxis übersetzen kann.
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