Im Jahr zuvor waren es erst 79 Prozent, 1991 lag die Quote nur bei rund 27 Prozent. Die kontinuierliche Aufklärungsarbeit von Verbänden und Herstellern sowie die Drohung mit gesetzlichen Sanktionen scheinen also Wirkung zu zeigen. Aber wegen des sommerlichen Neuwagenbooms durch die Abwrackprämie kamen in diesem Jahr viele neue Fahrzeuge mit entsprechendem Nachrüstbedarf auf unsere Straßen. In Deutschland gilt zwar keine generelle Winterreifenpflicht, doch ist eine "an die Wetterverhältnisse angepasste Fahrzeugausrüstung" vorgeschrieben. Dazu zählt auch eine geeignete Bereifung für winterliche Straßen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Bei Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs sind mindestens 40 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister fällig.
Außerdem kann es Schwierigkeiten mit der eigenen Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben, wenn Kraftfahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind und es zu Unfällen kommt. Eine Antwort auf die Frage, welche Pneus empfehlenswert sind, gibt die Stiftung Warentest mit ihrem alljährlichen Winterreifentest. Dessen Ergebnisse und gute Tipps für den Umgang mit den Reifen finden sich auf der Internetseite http://www.test.de/.... Für Fachleute liegen die Vorteile einer entsprechenden Bereifung in der kalten Jahreszeit auf der Hand: Schon bei unter plus 7°Celsius verhärten die Gummimischungen von Sommerreifen, und die Straßenhaftung vermindert sich. Reifen aus einer kältetauglichen Gummimischung und mit Spezialprofil bringen daher bereits im Spätherbst einen echten Sicherheitsgewinn. Viele Autofahrer wählen als Kompromiss Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die laut Stiftung Warentest vor allem für Wenigfahrer und in städtischen Ballungsgebieten in Frage kommen. ARCD