- Etat für die Förderung ist begrenzt
- ARCD informiert über das Verfahren
Die Bundesregierung legt ihr Förderprogramm für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter neu auf. Ab 1. Februar können Anträge auf einen Barzuschuss von 330 Euro gestellt werden. Die Bundesmittel reichen für etwa 90 000 Nachrüstungen.
Es gilt das "Windhundverfahren": Die Zuwendungsbescheide erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Eingangsreihenfolge der vollständigen Antragsunterlagen, bis der vorgesehene Etat ausgeschöpft ist. Der ARCD informiert über den Ablauf der Förderung:
- Der Einbau des Partikelfiltersystems muss zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen.
- Lassen Sie sich eine Abnahmebescheinigung durch eine Fachwerkstatt oder einen Kfz-Sachverständigen ausstellen.
- Bei der zuständigen Zulassungsstelle lassen Sie den Einbau mit dem Datum der Nachrüstung in die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) eintragen.
- Laden Sie den Online-Antrag von der Homepage des BAFA (www.bafa.de) her unter. Dann ausfüllen, unterschreiben und mit einer Kopie der ergänzten Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA schicken.
- Wenn alles in Ordnung ist, werden 330 Euro Förderzuschuss direkt auf das ange gebene Konto überwiesen.
Förderfähig ist nach Angaben des Bundesamtes die Nachrüstung von dieselgetriebenen Pkw mit einer ersten Zulassung vor dem 1. Januar 2007. Auch leichte Nutzfahrzeuge und Wohnwagen bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse M1) mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009 sind förderberechtigt.