- 330 Euro ab 2012 für Nachrüstung
- Keine rückwirkende Förderung für 2011
- Förderung ähnelt früherem Verfahren
Ab 2012 fördert die Bundesregierung die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern wieder mit 330 Euro Barzuschuss. Der Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag gab dazu grünes Licht und stellte für das Programm 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Dieser Betrag soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums für bis zu 90 000 Nachrüstungen reichen. Das Programm ist eine Neuauflage der Förderung aus den Jahren 2009 und 2010. Die seinerzeit vorgesehenen Mittel waren nicht ganz ausgeschöpft worden. Die Prämie gibt es für die entsprechende Nachrüstung von Diesel-Pkw, leichten Diesel-Nutzfahrzeugen und dieselgetriebenen Wohnmobilen bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. 2013 soll der Zuschuss von 330 Euro auf 260 Euro sinken, erfuhr der ARCD in Berlin, eine weitere Förderung über das Jahr 2013 hinaus sei nach gegenwärtigem Stand ausgeschlossen. Ganz billig wird die Nachrüstung mit dem Rußpartikelfilter aber trotz Prämie nicht - nach Angaben des Kfz-Gewerbes werden mindestens 600 Euro für den Einbau fällig. Dafür dürfen nachgerüstete Fahrzeuge je nach Plakette und den Bedingungen in den regionalen Umweltzonen in ansonsten gesperrten Bereichen fahren.
Wer bereits im Jahr 2011 nachrüsten ließ, geht allerdings leer aus: Eine rückwirkende Förderung gebe es nicht, schreibt das Bundesumweltministerium auf seiner Homepage. Deshalb rät der ARCD allen nachrüstwilligen Dieselfahrern: keine Nachrüstung mehr in diesem Jahr, sondern erst ab Januar 2012 den Partikelfilter einbauen lassen und die Barprämie mitnehmen.
Das Förderverfahren soll laut Umweltministerium ähnlich wie das Verfahren von 2010 ablaufen:
- Nachrüstung mit Partikelfilter,
- Abnahmebescheinigung durch Fachwerkstatt oder Kfz-Sachverständigen,
- Eintragung in den Fahrzeugschein durch Zulassungsbehörde,
- Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anfor dern und
- ausgefüllt zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins an das BAFA zurück senden.
Eine amtliche Fassung der Durchführungsrichtlinie liegt aber, darauf weist der ARCD hin, noch nicht vor.