Der Bundesrat beschloss am vergangenen Freitag in Berlin eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Haltern von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t die Nachrüstung von Außenspiegeln vorschreibt, die beim Abbiegen einen besseren Überblick durch einen möglichst kleinen "Toten Winkel" bieten. Der Beschluss geht auf die EU-Richtlinie 2007/38 zurück, die vorschreibt, dass die entsprechende Aus- oder Nachrüstung in allen Mitgliedsstaaten bis spätestens 31. März 2009 abgeschlossen sein muss.
Kampagne für Assistenzsysteme in Lkw und Bussen gestartet
Der Bundesrat beschloss am vergangenen Freitag in Berlin eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Haltern von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t die Nachrüstung von Außenspiegeln vorschreibt, die beim Abbiegen einen besseren Überblick durch einen möglichst kleinen "Toten Winkel" bieten. Der Beschluss geht auf die EU-Richtlinie 2007/38 zurück, die vorschreibt, dass die entsprechende Aus- oder Nachrüstung in allen Mitgliedsstaaten bis spätestens 31. März 2009 abgeschlossen sein muss.