Auch Anhänger, Busse, Lkw und behindertengerechte Fahrzeuge sollen in Zukunft einem EU-weit einheitlichen Zulassungsverfahren unterliegen. Das EU-Parlament stimmte in zweiter Lesung dem Bericht des Binnenmarktausschusses zur Typenprüfungsrahmenrichtlinie zu, die einen weiteren Baustein auf dem Weg zu einem tatsächlich freien Kfz-Markt darstellt. Damit werde nicht nur den Belangen der Konsumenten, sondern auch denen der kleinen und mittleren Hersteller im EU-Binnenmarkt Rechnung getragen, freute sich Berichterstatterin Anja Weisgerber (EVP). Das Parlament hat in die neue Rahmenrichtlinie überdies explizit den Zusatz aufgenommen, dass die Automobilhersteller den unabhängigen Werkstätten alle Informationen zugänglich machen müssen, damit diese die Reparatur und Wartung eines jeden Fahrzeugs durchführen können. „Jeder Urlauber, der mit seinem Pkw in Europa unterwegs ist, kann im Ausland eine Autopanne haben", erläuterte Weisgerber. „Oft ist aber die nächste Vertragswerkstatt dann Hunderte von Kilometern entfernt. Wir müssen deshalb sicherstellen, dass auch freie Werkstätten einen entsprechenden Zugang zu den notwendigen Informationen haben. Zudem sollte sich jeder Autofahrer frei aussuchen können, in welcher Werkstatt er sein Fahrzeug reparieren lässt", erklärte die CSU-Europaabgeordnete. Sie appellierte an EU-Industriekommissar Günter Verheugen, in den Verhandlungen über die technische Umsetzung dem politischen Willen von Parlament und Rat tatsächlich Geltung zu verschaffen und sich nicht den Einzelinteressen der großen Automobilhersteller zu beugen. Noch keine politische Einigung wurde in der Frage des Designschutzes und der Ersatzteil-Herstellung gefunden. ARCD
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