Wer im Auslandsurlaub beraubt oder bestohlen wird, dem leistet die eigene Hausratversicherung Schadensersatz. Durch den Außenversicherungsschutz sind persönliche Besitztümer weltweit versichert, solange sie sich weniger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. Mit der Schadensanzeige sollten Urlauber aber nicht bis zu ihrer Rückkehr nach Hause warten, warnen der Anwalt-Suchservice und der Auto- und Reiseclub Deutschland mit Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ.: 222 C 35329/06). In dem Fall verklagte ein Mann seine Versicherung auf Schadensersatz für eine in Südamerika geraubte Reisetasche - ohne Erfolg. Er hatte den Schaden erst zwei Monate nach der Rückkehr aus dem Urlaub an seine Versicherung gemeldet. Zwar sei der Geschädigte gegen Raub im Ausland versichert gewesen, doch habe er seine Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt. Deshalb sei diese von ihrer Leistungspflicht befreit, entschied das Gericht. Versicherungen seien darauf angewiesen, dass ihnen Schäden zeitnah gemeldet werden.Nur dann könnten sie erfolgreich eigene Aufklärungsmaßnahmen ergreifen. Der Mann wäre verpflichtet gewesen, den Schaden unverzüglich seiner Assekuranz mitzuteilen. Eine Meldung erst zwei Monate nach dem Raub sei nicht mehr unverzüglich, befand das Gericht.
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