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Knöllchen aus dem EU-Ausland werden demnächst auch in Deutschland vollstreckt

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Der Bundestag verabschiedete in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrag 70 Euro übersteigt. Die Neuregelung gilt für alle Bußgeldbescheide und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der ARCD warnt Sommerurlauber, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch verfolgt werden können, wenn die "Tat" vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen wurde. Entscheidend sei das Datum des Bußgeldbescheides. Außerdem seien die Tarife im Ausland oft deutlich höher als in Deutschland. So kommen Autofahrer hierzulande mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg davon, wenn sie am Steuer zum Handy greifen, in Italien hingegen kann unerlaubtes Telefonieren im Auto zwischen 155 und 594 Euro kosten. Bei Parkvergehen sind in Deutschland höchstens 35 Euro Bußgeld fällig, in den Niederlanden können es mehr als 70 Euro sein. Auch bei der Frage, wer belangt werden kann, gibt es Unterschiede. In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäischen Ländern wird sie hingegen praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann. Als Abkassiermeister bei den deutschen Autotouristen gelten vor allem die Schweiz, die Niederlande, Österreich und Belgien, wie Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zeigen. Dass die Bußgeldtarife für Verkehrsverstöße europaweit angeglichen werden sollen, fordern drei von vier deutschen Autofahrern laut einer aktuellen Umfrage der Prüforganisation DEKRA. Allerdings kann die Mehrzahl der Befragten dem neuen Gesetz auch Gutes abgewinnen. Immerhin 60 Prozent der Befragten vertreten die Meinung, dass die EUweite Ahndung von Verstößen die Verkehrssicherheit verbessert, für 58 Prozent sorgt die neue Regelung für mehr Gerechtigkeit. Ein kleiner Trost verbleibt deutschen Autofahrern: Die hierzulande eingetriebenen ausländischen Bußgelder fließen in die deutsche Staatskasse - das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 10 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Dies könnte den Verfolgungseifer der deutschen Behörden zusätzlich stimulieren. Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem Ausland treibt künftig das Bonner Bundesamt für Justiz ein.

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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