Die Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssündern in ganz Europa droht juristisch-institutionellen Grundsatzfragen zum Opfer zu fallen. Der Vorschlag der EU-Kommission bietet nach Ansicht einer Mehrheit von Ländern zu wenig Garantie gegen grenzüberschreitende Justizwillkür. "Wir sind meilenweit von einer Einigung entfernt", berichtete Bundesminister Wolfgang Tiefensee dem ARCD während einer Sitzungspause des Dezember-Verkehrsministerrates. Die Verantwortung für die Verzögerung liege seines Erachtens bei der EU-Kommission. Sie wäre besser beraten, das Dossier in die Hände der Justiz- als in jene der Verkehrsminister zu legen. Dies werde von vielen Mitgliedsstaaten gefordert, die vor der Einrichtung eines zentralen elektronischen Registers der Fahrzeughalter zurückschreckten. Die Sanktionierung von Verkehrssündern könne nur in enger Zusammenarbeit zwischen Exekutiv- und Rechtsbehörden der jeweils betroffenen Länder erfolgen; auf die bloße Weitergabe der Halter-Daten dürfe man sich nicht beschränken, meinte Tiefensee. Mangels einheitlicher EU-Regelung empfahl der französische Noch-Ratsvorsitzende Dominique Bussereau, die bilaterale Zusammenarbeit zur Verfolgung von Verkehrssündern weiter zu verstärken. Straflosigkeit auf Europas Straßen müsse so oder so der Vergangenheit angehören. EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani bezichtigte die Verkehrsminister der juristischen Haarspalterei, der Menschenleben auf Europas Straßen geopfert würden. Der Verkehrsministerrat hätte das Gesetz mit qualifizierter Mehrheit auch gegen das Veto einiger Mitgliedsstaaten einführen können. Im Kreis der Justizminister hat die Regelung jedoch wenig Chancen auf Erfolg, da EU-Gesetze dort nur einstimmig verabschiedet werden können.
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