Nach Auffassung der Bundesregierung würde eine vorzeitige Ausrüstungspflicht jene Fahrzeugund Aufbauhersteller benachteiligen, die einen Fahrzeugtyp in Deutschland genehmigen lassen wollen. Eine Zulassung ohne Konturmarkierung könne in Deutschland noch nicht verweigert werden, wenn das Fahrzeug im benachbarten Ausland genehmigt wurde. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) kritisiert die Hinhaltetaktik der Bundesregierung, die mit großzügig erteilten Übergangsfristen die Fahrzeugindustrie schützen will. Wenn dem Autofahrer in die Tasche gegriffen werden kann, wie zum Beispiel bei der Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern für Dieselfahrzeuge, verfahre die Bundesregierung bei Übergangsfristen weit weniger generös.
Bereits im Verkehrssicherheitsprogramm 2001 sowie im Europäischen Aktionsprogramm für mehr Straßenverkehrssicherheit von 2003 habe sich die Bundesregierung für eine bessere Erkennbarkeit von Lkw eingesetzt. Wie sich jetzt zeigt, handelt es sich dabei lediglich um Lippenbekenntnisse, bemängelt der ARCD. Fast jeder dritte Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften einschließlich Autobahnen ereigne sich bei Dunkelheit. Ein Feldversuch der TU Darmstadt ergab ein Verhältnis von 30 : 1 bei den Unfallraten von nicht markierten und markierten Fahrzeugen. Dennoch schreibt das Verkehrsministerium in seiner Antwort, die Bundesregierung wolle sich gegenwärtig nur für eine freiwillige Ausrüstung mit reflektierenden Lkw-Konturmarkierungen einsetzen.