Die Minister nannten rechtliche, verkehrliche und wirtschaftliche Gründe für ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes. Schon im Mai hatten Experten bei einer Anhörung im Bundestag schwerwiegende Bedenken dagegen vorgebracht. Die Bundesländer fürchten vor allem, dass bei einer Bahnprivatisierung zusätzliche Kosten auf sie zukämen und dass umfangreiche Streckenstilllegungen drohen. Kurzfristig ist von 2000 Kilometern Schiene die Rede, mittelfristig sollen sogar 6000 bis 10.000 regionale Schienenkilometer gefährdet sein. Betroffen sei hauptsächlich der Regionalverkehr, wo fünf bis zehn Prozent des Angebotes entfallen könnten. Der Börsengang der Bahn AG zu den derzeit geplanten Bedingungen könne die Länder bis zum Jahr 2011 bis zu einer Milliarde Euro kosten, heißt es in dem Gutachten.
Die Eigentumskonstruktion des Entwurfs verfolge das Ziel, das juristische und wirtschaftliche Eigentum voneinander zu trennen. Der Versuch, die verfassungsrechtlichen und die wirtschaftlichen Zielsetzungen in Einklang zu bringen, komme einer Quadratur des Kreises gleich, urteilen die Gutachter, Prof. Dirk Ehlers und die Unternehmensberatung KCW, in ihrer Expertise. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei schlicht verfassungswidrig. Für den Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) wäre eine Privatisierung der Bahn AG ein schwerer und kaum korrigierbarer Fehler, dessen Folgen die Fahrgäste durch höhere Preise und ein ausgedünntes Angebot in der Fläche auszubaden hätten.
Bei einer Bahnprivatisierung müsste der Staat auch weiterhin mit Milliarden Steuergeldern Schienennetz und Betrieb subventionieren.