EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani musste die unangenehme Rolle des Überbringers unpopulärer Maßnahmen im EU-Verkehrsministerrat übernehmen: Zu seinem Bedauern gäbe es nach wie vor (noch) keine marktfähigen Geräte zur Aufspürung flüssigen Sprengstoffs im Handgepäck von Flugpassagieren, so Tajani. Reisende müssten sich daher auch weiterhin bei sämtlichen Gels und Flüssigkeiten, die sie in die Flugzeugkabine mitnehmen wollten, auf Mengen von max. 100 ml beschränken und die in einem Plastikbeutel verstauten Behältnisse beim Sicherheitscheck vorweisen. Die Regelung aus dem Jahre 2006 hätte im April 2010 auslaufen sollen, müsse aber von der EU-Kommission mangels Alternativen um weitere zwei bis vier Jahre verlängert werden. Ab April 2010, so der Vorschlag der Kommission, sollte es erlaubt sein, Flüssigkeiten, die auf Flughäfen in Drittländern etwa in Zollfreiläden eingekauft wurden, aus der restriktiven Regelung auszunehmen. Bis April 2012 müssten dazu alle großen Flughäfen (ab 10 Millionen Abfertigungen) mit entsprechenden Kontrollgeräten ausgerüstet werden, um Flüssigsprengstoff im Handgepäck automatisch aufspüren zu können. Die kleineren Airports hätten im April 2014 zu folgen. "Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen", kritisierte EU-Abgeordneter Markus Ferber (CSU), der wie die meisten seiner Parlamentskollegen eine rasche Aufhebung wünscht. "Die Kontrolle von Flüssigkeiten an allen europäischen Flughäfen hat keinen nachweisbaren Zugewinn an Sicherheit für Flugpassagiere gebracht", urteilte Ferber. Das Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord entspringe einem politischen Aktionismus. "Die Kommission hat bisher keine Fakten über die tatsächliche Bedrohungslage (...) vorgelegt". Großbritannien hatte das Verbot im Sommer 2006 nach einem vereitelten Anschlag gefordert und verteidigt es unbeirrbar, um Terrorakten vorzubeugen. ARCD
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Lästige Flüssigkeitskontrollen an Flughäfen gehen weiter
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Story herunterladen
Lästige Flüssigkeitskontrollen an Flughäfen gehen weiter
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Lästige Flüssigkeitskontrollen an Flughäfen gehen weiter
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.