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Mietwagen: ARCD kritisiert Extrakosten für Winterreifen

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Die Rechtsvorschrift zur Fahrzeugausstattung verlangt in § 6 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine "an die Wetterverhältnisse angepasste Fahrzeugausrüstung", wozu vor allem eine geeignete Bereifung zählt. Daraus bedeutet de jure noch keine generelle Winterreifenpflicht. Wer sein Fahrzeug bei Schnee, Matsch und Eis stehen lässt, kann auf winterliche Bereifung verzichten. Wen die Polizei im Winter aber mit ungeeigneten Reifen erwischt, den bitten die Gesetzeshüter mit 20 Euro Bußgeld zur Kasse. Wird der Verkehr behindert oder es passiert ein Unfall, sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Das sollte sich auch bis zu den Autovermietern herum gesprochen haben. Wer als Mieter nicht aufpasst, dem kann es durchaus passieren, dass er noch mit Sommerreifen vom Hof des Vermieters rollt.

Nach Recherchen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) statten die meisten Unternehmen der Branche nur einen Teil ihrer Flotten mit Winterreifen aus. Wer ein Fahrzeug mieten will, ist gut beraten, möglichst frühzeitig zu reservieren und Winterpneus zu verlangen. Dafür sind aber meist happige Tarifaufschläge fällig. Für ein Fahrzeug der Golfklasse reichen sie zum Beispiel von 11 und 12 Euro (Budget und Avis) bis zu 15 Euro (Hertz und Europcar) pro Tag. Ein Quervergleich der Zusatztarife ist nicht ganz einfach. Die Unternehmen rechnen nämlich mit unterschiedlichen Abschlägen je nach Mietdauer oder deckeln die Zusatzkosten ab einem bestimmten Betrag. Kunden sollten sich deshalb bei mehreren Vermietern vor Ort oder im Internet die Tarife plus Aufschläge für Winterbereifung verbindlich für die vorgesehene Mietdauer ausrechnen lassen, bevor sie buchen. Die Zusatzkosten können je nach Mietdauer über 100 Euro steigen. Der ARCD kritisiert die hohen Tarifaufschläge als Abzocke.

Eine verkehrssichere Bereifung gehört eindeutig zur Grundausstattung eines Mietfahrzeugs. Schließlich sind die Kosten für die Fahrzeugbereifung in die allgemeinen Miettarife bereits einkalkuliert. Einmal aufgezogen, müssen Winterreifen nicht für jeden Kunden neu montiert werden und können bis Ostern auf den Felgen bleiben. Die Vermieter kommen zu einem schönen Zusatzgeschäft und schonen dabei ihre Sommerreifen - auf Kosten ihrer Kunden. Ein Tarifaufschlag muss übrigens nur dann bezahlt werden, wenn er vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Auffassung stützt ein Urteil (Az.: 3 C 311/07) des Amtsgerichts in Landau. Danach könne ein Kunde davon ausgehen, dass ihm mit dem gemieteten Wagen keine zusätzlichen Kosten für Winterreifen entstehen. Er müsse solche ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht bezahlen. Wer ein Fahrzeug mit Winterreifen bestellt und nur mit Sommerreifen oder Ganzjahresreifen bekommt, braucht es laut ARCD übrigens nicht abzunehmen und kann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. ARCD
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