Seit die aufgepeppten Badelatschen wieder in Mode sind, ist eine Frage unter Autofahrern aktuell: Zahlt die Versicherung bei einem Unfall, wenn Fahrer oder Fahrerin mit Flip-Flops an den Füßen hinter dem Steuer sitzen? Ja, sagt ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Die Leistung der Kfz-Versicherung sei nicht abhängig vom Schuhwerk, und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahle natürlich den Schaden des Unfallopfers. Dabei sei es egal, ob der Verursacher oder die Verursacherin Flip-Flops, Knobelbecher oder High Heels trügen. Anders sehe es allerdings in der Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug aus. Sie könne unter Umständen die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit die Ursache des Schadens war. Grob fahrlässig sei immer, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden oder selbst das nicht beachtet werde, was „jedem mit gesundem Menschverstand klar sein müsste". Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) verweist auf einen Fall, bei dem ein Autofahrer ohne Schuhe und lediglich mit dünnen Socken an den Füßen von einer Polizeistreife hinter dem Steuer erwischt wurde, die ihn zu einem Bußgeld von 50 Euro verdonnerte. Erst das Oberlandesgericht Bamberg sprach ihn frei. Allerdings müsse, so die Richter, ein Autofahrer haften, wenn er infolge von fehlendem oder ungeeignetem Schuhwerk einen Unfall verursache. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten im eigenen Interesse, so der Rat vom ARCD und von den Versicherern, möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt böten. Berufskraftfahrer seien wegen der für sie geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ohnehin verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen. ARCD
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Mit Flip-Flops am Steuer: Zahlt die Autoversicherung?
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Story herunterladen
Mit Flip-Flops am Steuer: Zahlt die Autoversicherung?
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Mit Flip-Flops am Steuer: Zahlt die Autoversicherung?
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.