Ab dem 1. März 2008 benötigen Mofas und Mopeds ein neues schwarzes Versicherungskennzeichen. Dann verlieren die bisherigen grünen Kennzeichen ihre Gültigkeit. Wer ab März ohne neues Kennzeichen unterwegs ist, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich außerdem strafbar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsunternehmen (GDV) mitteilt. Ein Versicherungskennzeichen brauchen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds. Aber auch alle Quads und Minicars, die mit höchstens 50 ccm Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen, sowie die akkubetriebenen Segways. Wer sich an seinen bisher zuständigen Versicherer nicht mehr erinnert, kann im Internet unter www.gdv-dl.de/... nachsehen oder den Namen über den Zentralruf der Versicherer (0180-25026) anfragen. Die etwa 1,56 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten nach Angaben der Versicherer im Jahr 2006 in Deutschland rund 34 000 Haftpflichtschäden. Das sind 22 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge. Damit ist die Häufigkeit doppelt so hoch wie bei klassischen Motorrädern. Auch bei Dieben stehen die leichten Knatterbüchsen hoch im Kurs. Knapp 33 von je 1.000 Fahrzeugen wechselten 2006 unfreiwillig ihre Besitzer. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 4,6 und bei Pkw "nur" 0,7 Exemplare je 1.000 Fahrzeuge gestohlen. Eine wichtige Neuerung für Mofafahrer gibt es auch: Das Verkehrsschild, das bisher das Fahren auf Radwegen außerhalb von Ortschaften erlaubt(Zusatzzeichen 1022-11), entfällt in Zukunft. Mofafahrer dürfen nach § 2 Abs. 4 S. 6 StVO außerhalb von geschlossenen Ortschaften generell Radwege benutzen. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist für Mofas das Fahren auf Radwegen nur dann erlaubt, wenn dies durch das Zusatzzeichen ausdrücklich gestattet ist.
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