Zur Untersuchung antreten muss auch, wer in der Flensburger Verkehrssünderdatei 18 Punkte und mehr angehäuft hat. Ferner kann die MPU bei wiederholter strafrechtlicher Auffälligkeit angeordnet werden. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet auf Basis dieses Gutachtens, ob einer auffällig gewordenen Person die Fahrerlaubnis (wieder) zugesprochen wird.
Kritiker bemängeln, dass die Anordnung einer MPU noch immer nicht als Verwaltungsakt gilt, gegen den sich Verkehrsteilnehmer rechtlich wehren können. Unter Fachleuten gelten etwa zehn Prozent der Anordnungen als zweifelhaft. "Führerscheinstellen nutzen ihre Macht aus. Es werden zu viele MPU-Gutachten zu Unrecht angeordnet", wird Prof. Wolfgang Schubert zitiert, leitender Verkehrspsychologe bei Dekra in Berlin - ein einträgliches Geschäft für die Veranstalter von Kursen zur Vorbereitung auf die MPU, die leicht zwischen 1500 und 2000 Euro kosten können. ARCD