Hinweise gab es schon seit Monaten: Die Leistung mancher nachgerüsteter Dieselrußfilter erfüllt nicht die gesetzlichen Normen. Jetzt entzog das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fünf Partikelminderungssystemen des Herstellers GAT die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Es handelt sich dabei um die Nummern 17114, 17117, 17118, 17070 und 17148. Laut KBA sei die generelle Betriebserlaubnis der betroffenen Fahrzeuge weiterhin gültig. Eine Nachprüfung von Systemen auch anderer Hersteller gab die Behörde inzwischen in Auftrag. Laut einer Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erlosch die Betriebserlaubnis der genannten Serien, weil sich herausstellte, dass die am Markt angebotenen GAT-Systeme nicht mehr mit den vom KBA geprüften Filtern übereinstimmten. Nach Medienberichten hatte der TÜV Hessen bereits im Juli bei Prüfungen festgestellt, dass GAT die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringert und deren Durchmesser entsprechend vergrößert hatte, um einen zu hohen Abgasdruck abzubauen. Nach Aussage des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) könnten betroffene Fahrzeughalter die Rücknahme von beanstandeten Filtersystemen und Schadenersatz verlangen, weil die beanstandeten Nachrüstfilter nicht die versprochene Leistung erbringen. Die zuständigen Bundesministerien fordert der Club auf, verbesserte Kontrollen für die einwandfreie Funktion von nachgerüsteten Systemen einzuführen. Dies könnte zum Beispiel bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) geschehen.
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