Die weitergehenden Ansprüche verwarfen sowohl das Landgericht im Berufungs- und der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren. Der Kläger habe bei der Weiterveräußerung nach 22 Tagen den Restwert realisiert und das Fahrzeug nicht mindestens sechs Monate weiter genutzt. Er müsse sich den Erlös bei der Schadensberechnung mindernd anrechnen lassen, so der BGH. Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf ein früheres Urteil derselben Kammer (VI ZR 77/06) vom 5. Dezember 2006.
Neue BGH-Entscheidung über fiktive Abrechnung von Reparaturkosten
Die weitergehenden Ansprüche verwarfen sowohl das Landgericht im Berufungs- und der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren. Der Kläger habe bei der Weiterveräußerung nach 22 Tagen den Restwert realisiert und das Fahrzeug nicht mindestens sechs Monate weiter genutzt. Er müsse sich den Erlös bei der Schadensberechnung mindernd anrechnen lassen, so der BGH. Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf ein früheres Urteil derselben Kammer (VI ZR 77/06) vom 5. Dezember 2006.