Die EU-Kommission will mittelfristig eine deutliche Verringerung der CO2-Emissionen bei Neuwagen auf 130 g/km durchsetzen. Halten sich die Hersteller nicht an die Zielvorgabe, müssen sie ab 2012 eine Abgabe zahlen, die stetig steigt. Das sieht ein EUVerordnungsvorschlag vom Dezember 2007 vor. Fünf Fachausschüsse des Bundesrates kritisieren nun in einer gemeinsamen Empfehlung an die Länderkammer, dass die EU-Bestimmung "weder den Zielen des Klimaschutzes gerecht wird noch aus volkswirtschaftlicher Sicht hinnehmbar ist". Das Ziel der EU-Kommission, die CO2-Emissionen von Autos zu reduzieren, werde aber grundsätzlich begrüßt. Allerdings müssten die Belange des Klimaschutzes im Einklang mit anderen gewichtigen Interessen, wie der Mobilität der Bürger und den Interessen der Wirtschaft, stehen. Uneins sind sich die beteiligten Fachausschüsse, wie Strafabgaben wegen Emissionsüberschreitung verwendet werden sollen. Die EU möchte sie nach eigenem Vorschlag selbst vereinnahmen. Der Finanzausschuss im Bundesrat verlangt hingegen, dass die Einnahmen den nationalen Haushalten zugute kommen. Der Umweltausschuss schlägt wiederum vor, die Gelder für die Einrichtung neuer oder die Unterstützung bereits vorhandener Klimaschutzprogramme in Europa zu verwenden. Die Fachausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine "kritische Stellungnahme" zum Verordnungsvorschlag, die direkt an die Kommission gerichtet werden soll. Für den Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) liegt die Absicht der Bundesratsmehrheit, die deutschen Hersteller von emissionsstarken Autos vor den Nachstellungen der EU-Kommission zu schützen, auf der Hand. Nach Auffassung des Clubs sollten die Strafabgaben für "Stinker"-Fahrzeuge vor allem in die nationalen Haushalte - zweckgebunden für Klimaschutz-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - fließen und nicht in den unersättlichen EU-Kassen versickern.
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