Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 14357

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Frau Silvia Schöniger +49 9841 409182

Reisemängel: Wann gibt es Geld zurück?

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Bei Urlaubsreisen findet so mancher Gast mehr als ein Haar in der Suppe - nicht alle Reiseveranstalter halten schließlich, was ihre Prospekte versprechen. Gab es während der Reise und am Urlaubsort deutliche Mängel, kann der Kunde Preisminderung und/oder Schadensersatz verlangen. Wie viel Geld es gibt, entscheiden Gerichte in jedem Einzelfall neu. Oft orientieren sich aber an einer vom Landgericht Frankfurt a.M. entwickelten Liste („Frankfurter Tabelle"). Sie ist zwar nicht verbindlich, gibt aber Richtwerte vor. Der ARCD zitiert im Folgenden den Anwaltsuchservice mit einigen Beispielen:

Ausstattung der Unterkunft: Wer zum Beispiel ein Zimmer mit Balkon oder mit Meerblick buchte, vor Ort aber anders untergebracht wurde, erhält zwischen 5 und 10 Prozent des Reisepreises zurück. Ist das Hotelzimmer kleiner als im Prospekt beschrieben, kann eine Minderung um 5 bis 10 Prozent verlangt werden - bei gravierenden Unterkunftsmängeln auch mehr.

Fehlende Freizeiteinrichtungen: Eine im Prospekt versprochene Surf- bzw. Tauchschule oder ein fehlender Tennisplatz mindern den Preis um 5 bis 10 Prozent. Fehlt der Pool oder ist der Strand stark verschmutzt, so können Urlauber nach der Frankfurter Tabelle zwischen 10 und 20 Prozent zurückverlangen.

Ruhestörungen: Ist es nichts mit der versprochenen „ruhigen Lage", können Urlauber den Reisepreis bei Lärmbelästigungen am Tage um 5 bis 25 Prozent und bei Nacht um 10 bis 40 Prozent kürzen.

Sauberkeit: Ungezieferbefall rechtfertigt, je nach Intensität, zu einer Minderung zwischen 10 und 50 Prozent. Müssen die Gäste von verschmutztem Geschirr oder Besteck essen, können sie laut Tabelle 10 bis 15 Prozent zurückverlangen.

Ganz wichtig: Urlauber müssen ihre Beschwerden nicht nur direkt am Urlaubsort der Reiseleitung melden, sondern ihre Ansprüche auch innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend machen! Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) empfiehlt außerdem, Mängel nach Art, Zeitpunkt und Dauer durch Fotos und Angabe von Zeugen sorgfältig zu dokumentieren.

Anlagen

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.