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Reiserücktritt: Gerichte kippen pauschale Stornogebühren

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Die Vorfreude ist groß, die Koffer sind gepackt - doch kurz vor Reiseantritt kommt ein unvorhersehbares Ereignis dazwischen, und die Reise muss abgesagt werden. Reiseveranstalter pochen in solchen Fällen gern auf ihre Buchungsbedingungen und verlangen von ihren Kunden oft gestaffelte Stornogebühren bis hin zum vollen Reisepreis.

Genau darum ging es jetzt in zwei aktuellen Urteilen des Kammergerichts Berlin und des Landgerichts Köln.

In dem Fall, den die Berliner Richter zu entscheiden hatten, verlangte ein Veranstalter von einem Kunden für einen kurzfristigen Rücktritt den vollen Reisepreis entsprechend der Stornoregelung in seinen Buchungsbedingungen. Das Kammergericht hielt jedoch eine solche Pauschale für unzulässig, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden bedeute.

Der Veranstalter müsse die Differenz zwischen den verlangten Stornogebühren und den tatsächlich durch den Reiserücktritt entstandenen Kosten offen legen. Dies gelte auch bei Fixund Billigangeboten (Az: KG 5 U 86/09).

Das Kölner Landgericht schloss in seinem Urteil (Az: 26 O 57/10) eine prozentuale Staffelung von Stornokosten in allgemeinen Reisebedingungen von vornherein aus, weil anfallende Mehrkosten und das Ausfallrisiko je nach Art der Reise unterschiedlich sein können. Ein Kunde hatte eine Individualreise gebucht, die er lange vor dem Antritt stornierte. Dafür sollte er laut pauschalisierter Staffelung in den Bedingungen 40 Prozent vom Reisepreis als Rücktrittskosten bezahlen. Aus Sicht der Richter legte der Veranstalter nicht konkret dar, wie sich der Stornobetrag zusammensetzt. ARCD

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unter-stützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmit-glied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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