Wer es trotzdem tue, riskiere kostenpflichtiges Abschleppen, Bußgeld sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrsünderdatei. Eine unerlaubte Spritztour in der Ruhezeit koste gleich mehrere Punkte und entsprechendes Bußgeld. "Probefahrten oder Werkstattbesuche sind nur mit einem Kurzkennzeichen erlaubt", ergänzt der TÜV-Experte. Der Zulassungszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten im Jahr kann zudem nicht aufgeteilt werden. Die gewählte Saison wird im Fahrzeugschein und auf dem Kennzeichen vermerkt sowie der Versicherungskarte dokumentiert. Vorteile: Das Fahrzeug muss nicht jedes Mal bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden, der Versicherungsbeitrag fällt nur für die Saisonnutzungsdauer an - im Ruhezeitraum läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.
Versicherungsschutz besteht jedoch nur in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, teilte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) auf Anfrage des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) mit. Und da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht als stillgelegt gelten, muss der Halter beim Verkauf umgehend die Zulassungsstelle informieren.