Am 8. April hat die EU-Kommission die Liste der Flugunternehmen, für die in Europa absolutes Flugverbot gilt (http://ec.europa.eu/...), um einige Airlines erweitert. Air Company Kokshetau, ATMA Airlines, Berkut Air, East Wing, Sayat Air und Starline KZ (alle aus Kasachstan), One Two Go Airlines (Thailand), Motor Sich Airlines (Ukraine) sowie allen in der Republik Benin zugelassenen Luftfahrtunternehmen wurde demnach wegen Sicherheitsbedenken der Flugbetrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt. Reisenden in Drittländern sei von ihrer Nutzung abgeraten. Weiterhin gilt das EU-Flugverbot auch für sämtliche Luftfahrtunternehmen aus Angola, Äquatorialguinea, Indonesien, der Kirgisischen Republik, Liberia, Sierra Leone, Swasiland, der Demokratischen Republik Kongo und Gabun (ausgenommen Gabon Airlines und Afrijet). Auf der Liste allzu risikoreicher Flugunternehmen finden sich Ariana Afghan Airlines, Siem Reap Airways International (Kambodscha), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Silverback Cargo Freighters (Ruanda), Air West (Sudan), Ukraine Cargo Airways, Ukraine Mediterranean Airlines und Volare Aviation (Ukraine). Beim EU-Afrika Luftfahrtgipfel Anfang April in Windhoek (Südafrika) hat EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani afrikanischen Airlines technische Unterstützung aus Europa versprochen, um die Sicherheitsstandards des Flugverkehrs in Afrika zu verbessern. Im Gegenzug wünscht er sich eine sukzessive Liberalisierung des Flugraums und verbesserte Möglichkeiten für europäische Luftfahrtunternehmen, Fluglinien in Afrika zu betreiben sowie das Kontrollsystem europäischen Standards anzupassen.
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