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Schwere Verkehrsdelikte in allen EU-Staaten ahnden

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Eine klare Mehrheit der EU-Parlamentarier des Verkehrsausschusses hat sich für den Datenaustausch zwischen nationalen Behörden ausgesprochen, um die Verfolgung von besonders unfallträchtigen Verkehrsdelikten (Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsübertretungen, Überfahren einer roten Ampel, Gurtpflicht) EU-weit auch grenzüberschreitend zu ermöglichen. Das derzeitige System bilateraler Abkommen zwischen manchen Mitgliedsstaaten ist nach Studien der EU-Kommission unzureichend und gebe ausländischen Autofahrern das Gefühl relativer Straffreiheit. Der Richtlinienvorschlag der EUKommission sei aufgrund der steigenden Mobilität in einem Europa offener Grenzen daher trotz unterschiedlicher Rechtssysteme und Straßenverkehrsordnungen ein notwendiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ein elektronisches Netz soll die Weitergabe der Daten zwischen den jeweiligen Straßenaufsichts-Behörden der einzelnen Länder ermöglichen.

Vorgesehen ist, dass der Staat, in dem die Übertretung begangen wurde, dem Fahrzeughalter einen Deliktbescheid zuschickt, aus dem die Einzelheiten der Zuwiderhandlung, die Höhe der von ihm zu zahlenden Geldbuße (nach Bußkatalog des Landes, in dem das Delikt begangen wurde), die Zahlungsverfahren sowie die Rechtsmittel für Einsprüche hervorgehen. Die Abgeordneten bestanden auf höchster Vorsicht im Sinne des Datenschutzes:

Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für den Zweck der Eintreibung der Geldbuße verwendet werden und müssen danach gelöscht werden. Das Formular des Deliktbescheides soll EU-weit einheitlich gestaltet und in der Landessprache des Zuwiderhandelnden ausgestellt werden. Sollte jemand nicht zahlen, dann muss sich der jeweilige Mitgliedsstaat des Fahrzeughalters um die Eintreibung kümmern, gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen (Rahmenbeschluss 2005/214/JI) zwischen EU-Ländern. Die EUAbgeordneten fordern von der Kommission, dass das System nach zwei Jahren bewertet und eventuell auf weitere Delikte (etwa Handy am Steuer) ausgedehnt wird. Ebenso müssten flankierende Maßnahmen etwa im Bereich einer EU-einheitlichen Normung von Kontrollgeräten und bei der Durchführung und Frequenz der Kontrollen ergriffen werden. Über die tatsächliche Einführung des Systems grenzüberschreitender Ahndung muss nun der Ministerrat am 9.Oktober entscheiden.
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