Vorgesehen ist, dass der Staat, in dem die Übertretung begangen wurde, dem Fahrzeughalter einen Deliktbescheid zuschickt, aus dem die Einzelheiten der Zuwiderhandlung, die Höhe der von ihm zu zahlenden Geldbuße (nach Bußkatalog des Landes, in dem das Delikt begangen wurde), die Zahlungsverfahren sowie die Rechtsmittel für Einsprüche hervorgehen. Die Abgeordneten bestanden auf höchster Vorsicht im Sinne des Datenschutzes:
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für den Zweck der Eintreibung der Geldbuße verwendet werden und müssen danach gelöscht werden. Das Formular des Deliktbescheides soll EU-weit einheitlich gestaltet und in der Landessprache des Zuwiderhandelnden ausgestellt werden. Sollte jemand nicht zahlen, dann muss sich der jeweilige Mitgliedsstaat des Fahrzeughalters um die Eintreibung kümmern, gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen (Rahmenbeschluss 2005/214/JI) zwischen EU-Ländern. Die EUAbgeordneten fordern von der Kommission, dass das System nach zwei Jahren bewertet und eventuell auf weitere Delikte (etwa Handy am Steuer) ausgedehnt wird. Ebenso müssten flankierende Maßnahmen etwa im Bereich einer EU-einheitlichen Normung von Kontrollgeräten und bei der Durchführung und Frequenz der Kontrollen ergriffen werden. Über die tatsächliche Einführung des Systems grenzüberschreitender Ahndung muss nun der Ministerrat am 9.Oktober entscheiden.