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Seit 2010 neue Richtlinien für MPU-Laboruntersuchungen

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann immer dann angeordnet werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung einer Person zum Führen eines Kraftfahrzeugs hegt. Zwingend vorgeschrieben ist sie dann, wenn jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr oder unter Drogeneinfluss geführt oder wenn jemand mehrfach Verkehrsverstöße unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen hat. Seit 1. Januar 2010 gelten neue Richtlinien. Alle Labore, die im Rahmen der MPU Alkohol- und Drogen-Tests durchführen, müssen nun die neuen, allgemein gültigen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einhalten und für jede getestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN EN ISA/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein.

Die neuen Vorschriften wurden bereits am 1. Juli 2009 veröffentlicht und sind jetzt nach einer Übergangsfrist bindend. Nunmehr gibt es konkret definierte, einheitliche so genannte Cut-Off- Werte für Urin- und Blutuntersuchungen, die die Labore einhalten müssen. Diese Grenzwerte legen in einem engen Rahmen fest, wann ein Testergebnis als positiv oder negativ zu bewerten ist. Für MPU-Kandidaten hat dies den Vorteil, dass nicht mehr Glück oder Zufall bei der Wahl eines Labors entscheiden, ob sie positiv oder negativ getestet werden. "Wir begrüßen die neuen Richtlinien, denn sie schaffen mehr Sicherheit und Chancengleichheit für die Untersuchten", sagt Philipp Braunger von Trimega Laboratories Deutschland, einem Anbieter von Untersuchungen im Rahmen der MPU. "Kraftfahrer sollten sich auf jeden Fall vergewissern, dass das untersuchende Labor korrekt akkreditiert ist." Andernfalls würden die ermittelten Ergebnisse nicht mehr von den Begutachtungsstellen anerkannt. Braunger weist außerdem auf die Vorteile der Haar-Alkohol-Drogenanalyse gegenüber einem Urin- oder Bluttest hin. Statt wie beim Urin- oder Bluttest nur für kurze Zeiträume, ließen sich mit dem Haartest je nach Länge des entnommenen Haares Zeiträume von bis zu drei Monaten bei Alkoholtests und bis zu 12 Monaten bei Drogentests durchgehend bewerten. Herkömmliche Blut- und Urintests weisen hingegen Alkohol und Drogen nur im Bereich von Stunden bis zu wenigen Tagen nach. Eine Unterscheidung zwischen gelegentlichem Konsum von Alkohol und Drogen und dauerhaftem Missbrauch sei so kaum möglich. Auf der Trimega-Website www.trimegalabs.de finden Hilfesuchende alles Wissenswerte über den Haaranalysen-Abstinenznachweis.

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Dabei blickt der Club auf eine über 80-jährige Geschichte zurück: 1928 als Kraftfahrervereinigung Deutscher Lehrer KVDL gegründet, hat der ARCD seine Wurzeln im öffentlichen Dienst. Später bekannt geworden als Kraftfahrervereinigung Deutscher Beamter KVDB, öffnete sich der Club mit Beginn der 90er Jahre allen Berufsgruppen und firmiert seitdem unter dem Namen ARCD.

Neben den umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern auch umfangreiche und exklusive touristische Leistungen. Zusätzlich arbeitet das clubeigene Reisebüro mit namhaften Touristik-Anbietern zusammen und nimmt Buchungen auch von Nicht-Mitgliedern entgegen.

Mit Korrespondenten in Berlin und Brüssel gibt der ARCD außerdem einen wöchentlich erscheinenden Pressedienst zu den Themen Verkehr und Mobilität heraus. Innerhalb des 2007 gegründeten Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

Im Zwei-Jahres-Rhythmus führt der ARCD seit 1982 regelmäßig seinen traditionellen Autobahnraststättentest durch - Das Goldene R. Die Besonderheit dieses Wettbewerbs liegt darin, dass er als tatsächlicher Verbrauchertest angelegt ist. Durch diesen speziellen Modus ergibt sich eine besonders breite und repräsentative Datenbasis. Dabei beurteilen die Reisenden selbst die von ihnen genutzte Raststätte in den Kategorien Küche und Service, Sauberkeit und Hygiene, Preis-Leistungs-Verhältnis sowie Ausstattung und Freundlichkeit. Der Startschuss für den diesjährigen Raststättentest erfolgt am 13. März.

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