Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 146210

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Frau Silvia Schöniger +49 9841 409182

Straßenschäden: Schlampereien bei der Instandhaltung rächen sich jetzt

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Der härteste Winter in Deutschland seit Langem zeigt schon jetzt schlimme Folgen. Auf vielen Stadt- und Gemeindestraßen gefährden Schlaglöcher und ganze Kraterlandschaften die Sicherheit des Verkehrs. Doch ist dies erst ein Vorgeschmack: Nach Tauwetter werden die schlimmen Folgen erst richtig sichtbar sein. Der TÜV Rheinland schätzt, dass derzeit 30 bis 40 Prozent aller deutschen Straßen beschädigt sind. Es rächt sich nun bitter, dass notwendige Reparaturen wegen fehlender Gelder und zögerlicher Auftragsvergabe seit Jahren "gestreckt" worden oder unterblieben sind, kritisiert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) die vielerorts zu beobachtende Flickschusterei bei der Instandhaltung von Straßen. Selbst Slalomkünstlern unter den Autofahrern gelinge es oft nicht mehr, den Schlaglöchern auf der Straße rechtzeitig auszuweichen. Es kann zu Unfällen und erheblichen Schäden am Fahrzeug kommen. Wer dann glaubt, die zuständige Kommune in Regress nehmen zu können, befindet sich meist auf dem "Holzweg", warnt der Club. Nur selten gelinge es, Ländern und Kommunen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Straßenbehörden nachzuweisen. Die Behörden zögen sich meist mit dem Argument aus der Schlinge, dass auf Frostaufbrüche hingewiesen oder eine Tempobegrenzung angeordnet wurde. Auf unbedeutenden Nebenstraßen können sich Gemeinden diese Warnhinweise aus rechtlicher Sicht oft sogar ganz sparen. Die Gerichte klappen bei Schadenersatzklagen die Aktendeckel meist schnell zu, wenn es keine Personenschäden gab. Nach Erkenntnissen des ARCD zieht sich der Kadi gern auf das "Sichtfahrtgebot" der Straßenverkehrsordnung (StVO) zurück, wonach die Fahrweise den Sichtverhältnissen, Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anzupassen ist. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az: 8 U 199/06) macht allerdings Hoffnung: Danach trage eine Stadt oder Gemeinde durch den miserablen Zustand der Straße bei solchen Unfällen eine Mitschuld - trotz Hinweisen in Form von Warnschildern und einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der ARCD empfiehlt betroffenen Verkehrsteilnehmern, den Schadenshergang, den Straßenzustand und die Folgen am Fahrzeug mit Fotos, Zeugenaussagen und Polizeiprotokollen genau zu dokumentieren und die Ansprüche zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden einzureichen. Einigermaßen fein heraus sind übrigens Vollkaskoversicherte, deren Assekuranz solche Schäden meist übernimmt. Durch Selbstbeteiligungsraten und/oder eine Herabstufung beim Schadensfreiheitsrabatt kommen sie aber auch nicht ungeschoren davon.

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.