Österreich hob die Beleuchtungspflicht für Tagfahrten inzwischen wieder auf, mit der Begründung: Beleuchtete Fahrzeuge seien besser sichtbar, Radfahrer und Fußgänger hingegen würden bei einer allgemeinen Lichtpflicht weniger auffallen. Die Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) gab für diese Befürchtung jetzt Entwarnung. In einer mehr als zwei Jahre dauernden Untersuchung seien "sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer in verschiedenen Szenarien nicht zu messen". Tagfahrlicht gefährde Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer nicht. Wie die Unfallforscher empfiehlt auch der ARCD seit Langem, vor allem bei Regen, trübem Wetter und starken Hell-Dunkel-Kontrasten, wie sie z. B. in Alleen vorkommen, tagsüber freiwillig mit Licht zu fahren.
Die steigende Nachfrage auf dem Zubehörmarkt zeigt, dass viele Autobesitzer schon jetzt ihr Fahrzeug mit Tagfahrlicht nachrüsten wollen. Derzeit bieten noch viel zu wenig Hersteller die speziellen Leuchten für ihre Modelle als Erstausstattung an. Sachverständigenorganisationen wie TÜV, DEKRA und KÜS warnen zugleich vor dem unsachgemäßen Selbsteinbau. Es seien eine Reihe von Vorschriften zu beachten, um nicht bei Kontrollen die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug zu gefährden. So dürfen Tagfahrleuchten nur alleine betrieben werden, nicht aber zusammen mit dem Abblendlicht. Der Gesetzgeber schreibt strenge Regeln vor, welche Abstände zur Fahrbahnoberfläche, zum Außenrand des Fahrzeugs und für die Leuchten untereinander eingehalten werden müssen. Experten empfehlen, versierte Fachwerkstätten mit dem nachträglichen Einbau von Tagfahrleuchten zu betrauen. Gleichzeitig fordert der ARCD die Hersteller auf, nicht erst künftig auf den Markt kommende Modelle, sondern jeden Neuwagen mit Tagfahrlicht auszustatten.