Der Außenrand darf nicht mehr als 400 mm von jenem des Fahrzeugs entfernt sein, die Innenränder müssen mindestens 600 mm Abstand voneinander haben. Dieser kann auf 400 mm verringert werden, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs weniger als 1.300 mm ist. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung "Erheblicher Mangel" rechnen. Das Fahren mit Licht am Tag ist bisher in mehr als 20 europäischen Ländern voll oder eingeschränkt vorgeschrieben. In Deutschland plante Bundesverkehrsminister Tiefensee bis zuletzt eine gesetzliche Vorschrift für Tagfahrlicht. Befürworter sehen die Vorteile vor allem in der besseren Erkennbarkeit der Fahrzeuge und damit in geringeren Unfallgefahren. Die Gegner monieren den Mehrverbrauch an Kraftstoff und Leuchtmitteln. Zudem sei die besondere Erkennbarkeit von Motorrädern gefährdet, für die Fahren mit Abblendlicht längst Pflicht ist. ARCD
Tagfahrlicht: Experten mahnen zur Vorsicht beim Nachrüsten
Der Außenrand darf nicht mehr als 400 mm von jenem des Fahrzeugs entfernt sein, die Innenränder müssen mindestens 600 mm Abstand voneinander haben. Dieser kann auf 400 mm verringert werden, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs weniger als 1.300 mm ist. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung "Erheblicher Mangel" rechnen. Das Fahren mit Licht am Tag ist bisher in mehr als 20 europäischen Ländern voll oder eingeschränkt vorgeschrieben. In Deutschland plante Bundesverkehrsminister Tiefensee bis zuletzt eine gesetzliche Vorschrift für Tagfahrlicht. Befürworter sehen die Vorteile vor allem in der besseren Erkennbarkeit der Fahrzeuge und damit in geringeren Unfallgefahren. Die Gegner monieren den Mehrverbrauch an Kraftstoff und Leuchtmitteln. Zudem sei die besondere Erkennbarkeit von Motorrädern gefährdet, für die Fahren mit Abblendlicht längst Pflicht ist. ARCD