Diesem Verdacht ging die Unfallforschung der Versicherer (UDV) gemeinsam mit Spezialisten der TU Berlin und von Human-Factors-Consult in einem zweieinhalbjährigen Projekt nach. Ergebnis: Negative sicherheitsrelevante Auswirkungen waren in verschiedenen Test-Szenarien nicht zu messen. Auch Motorradfahrer, die bereits am Tage mit Licht unterwegs sind, würden durch beleuchtete Autos auf den Straßen nicht weniger auffallen als bisher. Allerdings konnten die Forscher auch "keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit" durch das Tagfahrlicht feststellen, heißt es in einer UDV-Mitteilung.
Für den ARCD ist nicht das Tagfahrlicht das Problem, sondern es sind die vielen Fahrzeuge, die aufgrund der Verantwortungslosigkeit ihrer Fahrer bei schlechten Lichtverhältnissen unbeleuchtet unterwegs sind. Der ARCD fordert deshalb eine gesetzliche Pflicht, Neufahrzeuge mit einem Lichtsensor auszurüsten, mit dessen Hilfe das Fahrzeug unterhalb einer bestimmten Helligkeitsschwelle bei Tag und bei Nacht automatisch und ohne Zutun des Fahrers beleuchtet wird. ARCD