- Rettungsgassen gesetzlich vorgeschrieben
- ARCD nennt die wichtigsten Regeln
- Freie Fahrt für Einsatzkräfte kann Leben retten
- Einhalten der Regeln besonders bei Dunkelheit wichtig
- Verstoß gegen Vorschriften kann vor allem im Ausland richtig teuer werden
Ein Crash passiert, und im Nu staut sich der nachfolgende Verkehr an der Unfallstelle. Alle Fahrstreifen sind blockiert, alarmierte Rettungskräfte kommen viel zu langsam zum Einsatzort durch, kostbare Minuten verstreichen für die Erstversorgung von Verletzten. Solche Situationen ereignen sich tagtäglich auf unseren Straßen. Viele Autofahrer fühlen sich unsicher, wie sie den Weg für die Einsatzkräfte am besten freimachen. Der ARCD nennt die wichtigsten Regeln:
Laut Paragraph 11, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge bei stokkendem Verkehr auf Außerortsstraßen "eine freie Gasse" für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen bilden:
- Auf zweispurigen Straßen, indem Sie rechts und links an den Rand fahren und die Fahrbahnmitte freilassen.
- Auf dreispurigen Straßen fahren Autos auf der linken Spur möglichst nah an den linken Rand heran. Fahrer auf der mittleren und rechten Spur weichen auf den rechten Rand aus. Dasselbe Prinzip gilt für vierspurige Autobahnen.
- Dabei ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht schräg steht und in die Rettungsgasse hineinragt.
- Ganz wichtig: Schon gleich bei Staubeginn eine Rettungsgasse bilden, noch bevor der Verkehr stillsteht und sich das erste Einsatzfahrzeug nähert! Lücke nicht wieder zufahren, wenn die ersten Hilfsfahrzeuge passiert haben. Es könnten weitere folgen!
- Die Pflicht zur Rettungsgasse gilt auch für Motorräder, Lkw und Busse. Dabei sollten sich die großen Fahrzeuge möglichst am rechten Rand aufhalten, um den Rettungskräften den Überblick zu erleichtern.
- Anderen Verkehrsteilnehmern ist das Einfädeln auf die eigene Spur zu erleichtern!
Benutzt werden dürfen Rettungsgassen nur von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, von Straßen- und Pannendiensten sowie von Sanitätsfahrzeugen, nicht aber von anderen Verkehrsteilnehmern. Wer bei stockendem Verkehr den freien Streifen für die Retter behindert, riskiert 20 Euro Geldbuße. Bei schwerwiegender Behinderung droht eine strafrechtliche Verfolgung.
Ähnliche Vorschriften gelten auch in anderen EU-Ländern, wie Österreich, Schweiz, Tschechien und Slowenien. Allerdings mit einem wichtigen Unterschied: In Tschechien muss die Rettungsgasse zwischen dem mittleren und rechten Fahrstreifen frei bleiben. Also: Fahrzeuge auf der rechten Spur möglichst weit nach rechts, alle anderen so gut es geht nach links ausweichen. In Österreich riskieren Autofahrer eine Geldbuße bis zu rund 700 Euro, wenn sie keine Rettungsgasse bilden. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann noch deutlich mehr kosten. Auch in der Schweiz wird es bei Verstößen richtig teuer.
Der ARCD appelliert dringend an alle Autofahrer, nach Unfällen den Rettungsweg so schnell wie möglich zu räumen. Besonders bei schlechten Sichtverhältnissen kommt es darauf an, dass alle Verkehrsteilnehmer im Stau nach einheitlichen Regeln reagieren. Nach Schätzungen von Experten kann jede Minute Zeitgewinn für Rettungskräfte die Überlebenschancen von Schwerstverletzten um zehn Prozent verbessern.