Der jährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar gilt als Pflichttermin für Verkehrswissenschaftler, Juristen, Sachverständige und Verbandsvertreter. Bei der nunmehr 48. Veranstaltung vom 27. bis 29. Januar kam es in den Arbeitskreisen (AK) zu durchaus kontroversen Diskussionen. Im AK I sorgte die auf europäischer Ebene ins Gespräch gebrachte Halterhaftung bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr für Furore. Die Teilnehmer sahen mehrheitlich verfassungsrechtliche Bedenken für die Halterhaftung - getreu dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld", wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist. Dem geflügelten Wort "Zwei Juristen - drei Meinungen" entsprechend wurde ebenfalls diskutiert, welche Gesetze eine Handhabe für einen Rückgriff auf den Fahrzeughalter böten. Zur Kasse müssten nach Ansicht der Experten demnächst auch Halter gebeten werden, wenn sie bei Verstößen mit ihrem Wagen nicht selbst hinter dem Steuer gesessen haben. Angesichts der großen Zahl nicht geklärter Verkehrssünden sollte den Haltern zumindest dann ein Teil der Kosten für erfolglose Ermittlungen auferlegt werden, wenn sie den Fahrer nicht benennen. Auch eine verstärkte Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches sei eine Möglichkeit, um den verantwortlichen Fahrzeuglenker zu identifizieren. Zur Mäßigung bei der EU-Gesetzgebung mahnte der AK II wegen der immer weiter reichenden Eingriffe in die nationalen Rechte. Eine europäische Gesetzgebung sei nur dort notwendig, wo nationale Regelungen keine ausreichenden Erfolge erzielen. Weiter harmonisiert werden sollten in Europa aber zum Beispiel eine einheitliche Datenbasis für Verkehrsunfallstatistiken, gemeinsame Standards bei der Fahrerausbildung im Personen- und Güterverkehr sowie eine vorgeschriebene Sicherheitsausstattung für alle neuen Fahrzeuge.Für übersichtliche und einfach zu handhabende Entschädigungsregelungen im Reiserecht für die gesamte EU sprach sich der AK III aus. Ziel sei, dass sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und Ländern beseitigt und die Reisenden besser über ihre Rechte informiert werden. Fast ein Drittel der 1600 Teilnehmer schrieb sich für den AK IV und das Thema "Haushaltsführungsschaden" ein. Es gab hier nahezu einhellig Zustimmung zu der in Deutschland üblichen Anwendungspraxis bei der Errechnung der Schadensbemessung für Verletzungsfolgen, dem Grad der körperlichen und psychischen Beeinträchtigung und den Auswirkungen auf die Haushaltsführung von Verkehrsunfallopfern.
Die in Deutschland von den Gerichten genutzten Tabellen bei der Schadensberechnung seien eine gute Grundlage, müssten aber stets dem individuellen Fall angepasst werden. Im AK V setzten sich vor allem die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) für Augenmaß bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verkehrsverstößen ein. Strafrichter müssten die Möglichkeit haben, auf die eigentlich gebotene Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, wenn zum Beispiel die berufliche Existenz eines Verkehrssünders stark gefährdet ist. Der AK VI kritisierte die Willkür bei MPU-Untersuchungen. Bei einer Umfrage des Onlinedienstes Autohaus-Schadensmanager am Rande des Verkehrsgerichtstages beklagten Teilnehmer, dass man beim "Idiotentest" keine Chance habe, wenn dem Prüfer "die Nase nicht passt". Bisher seien keine Tonband- oder Videoprotokolle als Beweismittel vorgeschrieben, wenn sich ein Betroffener ungerecht behandelt fühlt. Den jungen Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren im Straßenverkehr widmete sich der AK VII. Die Teilnehmer sprachen sich für die ständige Einführung des "begleiteten Fahrens mit 17" und für noch mehr Präventionsarbeit aus.
Auch finanzielle Anreize von Seiten des Staates für diese Zielgruppe zum Kauf von Autos mit moderner Sicherheitstechnik wie ESP und Abstandswarnern seien überlegenswert. Im AK VIII forderten die Teilnehmer höhere Haftungsgrenzen bei Havarien in der Binnenschifffahrt. Wie bei Unfällen auf hoher See sollten nicht mehrere Schifffahrtsgerichte, sondern höchstens eines oder zwei zuständig sein. Im Plenum legte Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, einmal mehr die Platte von der Pkw-Maut auf. An ihr führe seiner Meinung nach kein Weg vorbei. Allerdings dürfe dadurch die Belastung der deutschen Autofahrer auf keinen Fall gesteigert werden, betonte der ehemalige Generalbundesanwalt.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet seit 1963 in der Kaiserstadt Goslar statt. Verkehrsjuristen aus Hamburg und Berlin einigten sich seinerzeit auf die alte Kaiserstadt als ständigen Veranstaltungsort. Zu Anfang trafen sich rund 200 Teilnehmer, und die Arbeitskreise fanden in einem einzigen Saal Platz. Inzwischen melden sich jährlich rund 1600 Teilnehmer an. Der frühere Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee sprach sogar von einem "Davos der Verkehrsexperten", dessen Ergebnisse und Empfehlungen immer wieder in deutsche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Gerichtsurteile einflössen. ARCD
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Autound Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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