Der jährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar gilt als Pflichttermin für Verkehrswissenschaftler, Juristen, Sachverständige und Verbandsvertreter. Bei der nunmehr 48. Veranstaltung vom 27. bis 29. Januar kam es in den Arbeitskreisen (AK) zu durchaus kontroversen Diskussionen. Im AK I sorgte die auf europäischer Ebene ins Gespräch gebrachte Halterhaftung bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr für Furore. Die Teilnehmer sahen mehrheitlich verfassungsrechtliche Bedenken für die Halterhaftung - getreu dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld", wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist. Dem geflügelten Wort "Zwei Juristen - drei Meinungen" entsprechend wurde ebenfalls diskutiert, welche Gesetze eine Handhabe für einen Rückgriff auf den Fahrzeughalter böten. Zur Kasse müssten nach Ansicht der Experten demnächst auch Halter gebeten werden, wenn sie bei Verstößen mit ihrem Wagen nicht selbst hinter dem Steuer gesessen haben. Angesichts der großen Zahl nicht geklärter Verkehrssünden sollte den Haltern zumindest dann ein Teil der Kosten für erfolglose Ermittlungen auferlegt werden, wenn sie den Fahrer nicht benennen. Auch eine verstärkte Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches sei eine Möglichkeit, um den verantwortlichen Fahrzeuglenker zu identifizieren. Zur Mäßigung bei der EU-Gesetzgebung mahnte der AK II wegen der immer weiter reichenden Eingriffe in die nationalen Rechte. Eine europäische Gesetzgebung sei nur dort notwendig, wo nationale Regelungen keine ausreichenden Erfolge erzielen. Weiter harmonisiert werden sollten in Europa aber zum Beispiel eine einheitliche Datenbasis für Verkehrsunfallstatistiken, gemeinsame Standards bei der Fahrerausbildung im Personen- und Güterverkehr sowie eine vorgeschriebene Sicherheitsausstattung für alle neuen Fahrzeuge.Für übersichtliche und einfach zu handhabende Entschädigungsregelungen im Reiserecht für die gesamte EU sprach sich der AK III aus. Ziel sei, dass sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und Ländern beseitigt und die Reisenden besser über ihre Rechte informiert werden. Fast ein Drittel der 1600 Teilnehmer schrieb sich für den AK IV und das Thema "Haushaltsführungsschaden" ein. Es gab hier nahezu einhellig Zustimmung zu der in Deutschland üblichen Anwendungspraxis bei der Errechnung der Schadensbemessung für Verletzungsfolgen, dem Grad der körperlichen und psychischen Beeinträchtigung und den Auswirkungen auf die Haushaltsführung von Verkehrsunfallopfern.
Die in Deutschland von den Gerichten genutzten Tabellen bei der Schadensberechnung seien eine gute Grundlage, müssten aber stets dem individuellen Fall angepasst werden. Im AK V setzten sich vor allem die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) für Augenmaß bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verkehrsverstößen ein. Strafrichter müssten die Möglichkeit haben, auf die eigentlich gebotene Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, wenn zum Beispiel die berufliche Existenz eines Verkehrssünders stark gefährdet ist. Der AK VI kritisierte die Willkür bei MPU-Untersuchungen. Bei einer Umfrage des Onlinedienstes Autohaus-Schadensmanager am Rande des Verkehrsgerichtstages beklagten Teilnehmer, dass man beim "Idiotentest" keine Chance habe, wenn dem Prüfer "die Nase nicht passt". Bisher seien keine Tonband- oder Videoprotokolle als Beweismittel vorgeschrieben, wenn sich ein Betroffener ungerecht behandelt fühlt. Den jungen Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren im Straßenverkehr widmete sich der AK VII. Die Teilnehmer sprachen sich für die ständige Einführung des "begleiteten Fahrens mit 17" und für noch mehr Präventionsarbeit aus.
Auch finanzielle Anreize von Seiten des Staates für diese Zielgruppe zum Kauf von Autos mit moderner Sicherheitstechnik wie ESP und Abstandswarnern seien überlegenswert. Im AK VIII forderten die Teilnehmer höhere Haftungsgrenzen bei Havarien in der Binnenschifffahrt. Wie bei Unfällen auf hoher See sollten nicht mehrere Schifffahrtsgerichte, sondern höchstens eines oder zwei zuständig sein. Im Plenum legte Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, einmal mehr die Platte von der Pkw-Maut auf. An ihr führe seiner Meinung nach kein Weg vorbei. Allerdings dürfe dadurch die Belastung der deutschen Autofahrer auf keinen Fall gesteigert werden, betonte der ehemalige Generalbundesanwalt.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet seit 1963 in der Kaiserstadt Goslar statt. Verkehrsjuristen aus Hamburg und Berlin einigten sich seinerzeit auf die alte Kaiserstadt als ständigen Veranstaltungsort. Zu Anfang trafen sich rund 200 Teilnehmer, und die Arbeitskreise fanden in einem einzigen Saal Platz. Inzwischen melden sich jährlich rund 1600 Teilnehmer an. Der frühere Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee sprach sogar von einem "Davos der Verkehrsexperten", dessen Ergebnisse und Empfehlungen immer wieder in deutsche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Gerichtsurteile einflössen. ARCD
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Autound Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Verkehrsgerichtstag 2010: Praxisnahe Themen und Empfehlungen an die Politik
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Story herunterladen
Verkehrsgerichtstag 2010: Praxisnahe Themen und Empfehlungen an die Politik
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Verkehrsgerichtstag 2010: Praxisnahe Themen und Empfehlungen an die Politik
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.