* Anmerkung des ARCD: Als Externalität oder externen Effekt bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die Auswirkung einer Aktivität (Produktion, Konsum) auf Dritte, die bei der zugehörigen wirtschaftlichen Entscheidung nicht berücksichtig wird.
Verkehrssicherheit hat für künftigen EU-Verkehrskommissar Vorrang
* Anmerkung des ARCD: Als Externalität oder externen Effekt bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die Auswirkung einer Aktivität (Produktion, Konsum) auf Dritte, die bei der zugehörigen wirtschaftlichen Entscheidung nicht berücksichtig wird.