"Geradezu regelmäßig" würden Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für Reparaturen auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten reduzieren. Bei älteren Fahrzeugen werde häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, und viele Geschädigte würden durch Unwissen um ihre Ansprüche auf Haushaltsführungsschaden gebracht.
Außerdem würden von den Versicherungen immer wieder Restwertangebote zu Lasten des Geschädigten gekürzt. "Beauftragen Geschädigte nach einem Autounfall einen qualifizierten Verkehrsanwalt mit der Schadensregulierung, kommt beim Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus", ist sich Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, sicher.