Deutschland vollstreckt schon seit dem 1. Oktober 2010 Bußgeldbescheide aus dem Ausland. Voraussetzung allerdings ist, dass der fällige Betrag 70 Euro übersteigt. Bei Delikten wie Alkohol oder Drogen am Steuer, zu schnellem Fahren, Handy-Telefonaten hinter dem Lenkrad oder dem Überfahren einer roten Ampel können EU-Staaten jetzt den Austausch der Halterdaten verlangen - ebenso beim Fahren ohne Gurt oder Helm und bei falscher Benutzung eines Fahrstreifens.
In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäischen Ländern wird sie hingegen praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann. Beruft sich der deutsche Halter auf sein gesetzlich verankertes Recht zur Aussageverweigerung über die Identität eines mit ihm eng verwandten Fahrers, kann die Buße nicht vollstreckt werden. Nach EU-Angaben liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, drei Mal höher als bei einheimischen Fahrern. ARCD